Kommentar Rechtssicher geht anders

Mehrfach war in der letzten Ratssitzung des Jahres 2021, als es um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Windenergie in Mettlach ging, betont worden, dass es nach dem Kippen des ursprünglichen Planes einer rechtssicheren Regelung bedürfe.

Kommentar von Christian Beckinger zu Flächennutzungsplan Windenergie in Mettlach
Foto: Robby Lorenz

Und dann bringt es die Verwaltung nicht fertig, das Votum eines Ortsrates korrekt für die Sitzungsvorlage aufzuarbeiten – womit der Rats-Beschluss prompt wieder obsolet ist. Kein gutes Omen für die angestrebte rechtssichere Neuaufstellung des Planes. Es ist hinlänglich bekannt, dass Windkraft in Mettlach (nicht nur, aber gerade dort) ein heikles und umstrittenes Thema ist. Das erlaubt keine weiteren Schlampigkeiten.