Keine Auszeit für Jugendschutz

Merzig-Wadern. Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich appelliert an Eltern, Veranstalter, Gewerbetreibende und Jugendliche, die Jugendschutz-Bestimmungen auch bei den Fastnachtsveranstaltungen im Auge zu behalten."Die fünfte Jahreszeit ist im vollen Gange - Kinder und Jugendliche wollen und sollen an diesen tollen Tagen ihren Spaß haben

Merzig-Wadern. Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich appelliert an Eltern, Veranstalter, Gewerbetreibende und Jugendliche, die Jugendschutz-Bestimmungen auch bei den Fastnachtsveranstaltungen im Auge zu behalten."Die fünfte Jahreszeit ist im vollen Gange - Kinder und Jugendliche wollen und sollen an diesen tollen Tagen ihren Spaß haben. Deshalb ist es wichtig, dass Veranstalter, Vereine und Eltern dafür sorgen, dass bestimmte Regeln eingehalten werden und die Freude für den Nachwuchs an den närrischen Tagen ungetrübt bleibt", findet Daniela Schlegel-Friedrich.Die Fastnachtstage seien mit öffentlichen Veranstaltungen wie Kappensitzungen und so mancher Feier im Freundeskreis verbunden. In den Gemeinden locken die Umzüge viele Besucher an, um zu feiern. Die Landrätin: "Zur Brauchtumspflege ist dies wichtig und gut. Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass der Trend eines immer früheren Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen anlässlich derartiger Veranstaltungen dramatisch zunimmt." AlkoholexzesseBesonders am Fetten Donnerstag und Rosenmontag zeigen sich vermehrt Alkoholexzesse junger Menschen. Dies nicht zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene den Alkoholkonsum durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige sogar fördern. "Dabei sollte allen klar sein: Alkohol gehört auch in der Fastnachtszeit nicht in die Hände von Jugendlichen unter 16 Jahren", stellt Schlegel-Friedrich klar. Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden, sollte es nach ihrer Ansicht selbstverständlich sein, dass auch antialkoholische Getränke kostenfrei ausgeschenkt werden. Die Altersbeschränkung bei Tanzveranstaltungen sei ebenfalls ein Thema, das oft zu Diskussionen zwischen Eltern und Kindern führt. Der Zutritt für Jugendliche ist erst ab 16 Jahren möglich, ab 24 Uhr nur noch ab 18 Jahren. Hiervon gibt es Ausnahmen: Bei Tanzveranstaltungen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe oder bei Veranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen, dürfen Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr teilnehmen. Außerdem werden in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte Personen sind Erwachsene, die den Jugendlichen im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht übernehmen. Das Jugendamt des Landkreises empfiehlt, dass sich jeder über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes informieren sollte. Hierzu gibt es Infomaterialien. Empfehlenswert ist auch ein Blick in den Jugendschutz-Trainer www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de im Internet. Infos im VorfeldEltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich Zeit nehmen, mit ihren Kindern frühzeitig darüber zu reden und vernünftige Vereinbarungen treffen. Der Veranstalter und die Vereine sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kommt. redFragen zum Thema beantwortet Peter Wilhelm im Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Tel. (0 68 61) 8 01 65.www.merzig-wadern.de

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