Gericht weist Klage des Schlossherrn ab

Saarlouis/Münchweiler. Die von der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Merzig-Wadern erteilte Genehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses in unmittelbarer Nähe des Münchweiler Schlosses ist rechtens

Saarlouis/Münchweiler. Die von der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Merzig-Wadern erteilte Genehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses in unmittelbarer Nähe des Münchweiler Schlosses ist rechtens. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat gestern eine Klage von Schlossherr Dietrich-Bernhard von Hagke abgewiesen, der das unter Denkmalschutz stehende Ensemble von dem Bau beeinträchtigt sieht. Schloss-Nachbarin und SPD-Landtagsabgeordnete Anke Rehlinger hatte das Urteil "so erwartet", sagte sie der SZ. Von Hagke schließt weitere Rechtsmittel nicht aus. > Ausführlicher Bericht folgt. tho

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