Fahrtkostenzuschuss Frist für Anträge auf Zuschuss

Merzig · Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern weist darauf hin, dass Antragsteller, die für das Schuljahr 2018/19 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, die fehlenden Unterlagen bis 31. März nachzureichen.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Servicebüro, Erdgeschoss, Raum E 11, Bahnhofstraße 44, in Merzig, einzureichen.

Kontakt: Kreisjugendamt, Schülerförderung, Telefon (0 68 61) 8 04 97, Fax (0 68 61) 80 29 497, E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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