Die Verbraucherzentrale des Saarlandes informiert Wie Reste vom Osterfest verwertet werden können
Merzig · Ostern ist vorbei, der Kühlschrank und die Osternester noch voll! Was tun mit den vielen Resten, wenn man sie nicht kurzfristig selbst verzehren kann? Die Verbraucherzentrale des Saarlandes erklärt, wie die Reste verwertet werden können.
Fleisch und Fisch, beides lasse sich gut einfrieren. „Das sollte so schnell wie möglich erfolgen“, sagt Theresia Weimar-Ehl, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Am besten so flach wie möglich und nicht in dicken Paketen oder Vorrats-Dosen.“
Wurstwaren könnten ebenfalls portionsgerecht ganz flach in Gefrierbeuteln in die Kühltruhe. Je mehr Fett enthalten sei, desto kürzer sei die Haltbarkeit im Gefriergerät.
Aus Gemüseresten könne man leckere Eintöpfe, Gemüsemischungen oder Gemüsebrühe selbst herstellen. Was nicht gleich verzehrt werde, könne ins Gefriergerät, erklärt Weimar-Ehl. „Stark wasserhaltige Sorten, zum Beispiel Gurken werden allerdings matschig.“ Salate verfüttere man am besten an Hühner, Kaninchen oder andere Grünfutter fressende Tiere.
Kartoffelreste, Nudeln oder Reis eigneten sich gut für Aufläufe oder Salate, wenn man nicht gerade Bratkartoffeln daraus machen wolle, sagt die Expertin.
Aus reifem Obst ließen sich individuelle Fruchtaufstriche oder Früchte-Mus herstellen. „Also regelmäßig kontrollieren und vor dem Verschimmeln verarbeiten“, sagt Weimar-Ehl. Schokolade hingegen lasse sich relativ lang aufheben, am besten kühl und trocken, aber sollte nicht in Heizungsnähe oder in der Sonne gelagert werden. Man könne aber auch aus ungefüllten Schokoladeneiern Schokoladenkuchen backen, der sich portionsgerecht einfrieren lasse. Produkte mit Gelatine seien hingegen nicht gefriergeeignet. Bei Käse sei die Lagerfähigkeit genau anders als bei Fleisch und Fisch: je fetthaltiger, umso besser lasse er sich lagern.
Wenn zu viel Milch eingekauft wurde, könne man sich auch mal an einer Eigenherstellung von Joghurt versuchen, sagt Weimar-Ehl. Dazu brauche man nur etwas nicht erhitzten Naturjaghurt. Quark verändere oft die Konsistenz. Gut durchgerührt könne man sie aber verbessern.
Sahne könne ebenfalls eingefroren werden. Im Eiswürfelbehälter könne man sie noch gefroren in den Kochtopf geben, nur aufschlagen lasse sie sich schlechter.
Auch Reste von Mahlzeiten ließen sich der Verbraucherschützerin zufolge durchaus einfrieren, sie sollten aber schnell heruntergekühlt und dann gefriergeeignet verpackt werden. Grundsätzlich gelte: Alle Lebensmittel dürfen noch keine Anzeichen von Verderb aufzeigen, dann kann man sie auch einfrieren. Das Gefrieretikett sollte genau beschriftet werden und vielleicht mit einen Hinweis versehen werden, dass der Inhalt möglichst schnell verzehrt und nicht mehr eingefroren werden soll.
So könne vermieden werden, dass wertvolle Lebensmittel in der Tonne landeten.
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantworten die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale montags von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter der Hotline (06 81) 5 00 89 77.