Einstimmige Beschlüsse Wochenmärkte sind jetzt in allen Beckinger Ortsteilen möglich

Beckingen · Die neue Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten hat der Gemeinderat Beckingen einstimmig in der Jahresabschluss-Sitzung beschlossen.

Mit der neuen Satzung zur Veranstaltung von Wochenmärkten sollen Märkte in der Gemeinde Beckingen attraktiver für Betreiber werden.

Mit der neuen Satzung zur Veranstaltung von Wochenmärkten sollen Märkte in der Gemeinde Beckingen attraktiver für Betreiber werden.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die bisher gültigen separaten Satzungen zu  Wochenmärkten in Beckingen, Düppenweiler und Reimsbach wurden „zur besseren Übersichtlichkeit“, wie es in den Sitzungsunterlagen heißt, in einem Text zusammengefasst. In diesem Zuge bot sich die Möglichkeit, für alle Ortsteile eine Option für Marktstände zu eröffnen. Die Ortsräte wurden um Stellungnahme gebeten. Als mögliche Wochenmarkt-Standorte wurden in der Satzung benannt: die Marktplätze in Beckingen und Reimsbach, die Dorfplätze in Düppenweiler, Hargarten, Haustadt und Honzrath, der Platz vor der „Erwringer Scheier“ in Erbringen sowie der Parkplatz an der Kirche St. Barbara in Saarfels. Die Genehmigung und Auswahl der Anbieter und Stände erfolgen bei Interesse durch die Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher.