Lärmschutz an der A 8 und der Bahnstrecke. Wände sollen gegen Lärm schützen

Saarfels · Eine Bürgerinitiative aus Saarfels hat ihre Forderungen formuliert. Sie plädiert für Lärmschutzwände an der A 8 und der Bahnstrecke.

 Saarfels wird von Verkehrslärm schwer heimgesucht. Foto: www.luftbild-saarpfalz.de

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Sie kämpfen seit über 30 Jahren für ihr gutes Recht - und gegen den Verkehrslärm, der ihren Alltag und ihre Wohnqualität beeinträchtigt: Die Bürgerinitiative "Lärmschutz für Saarfels" hält nach wie vor an ihrer Forderung fest, eine Lärmschutzwand entlang der A 8, die an der gegenüberliegenden Saarseite an dem Beckinger Ortsteil vorbeiführt, zu errichten. Und auch einen Lärmschutz entlang der Bahnstrecke Merzig-Dillingen, die den Ort quasi zerschneidet, halten die BI-Vertreter nach wie vor für unerlässlich, wie Jürgen Heckmann, der Vorsitzende der Bürgerinitiative, sowie seine Mitstreiter Werner Kopp und Detlef Bley bei einem Gespräch mit der SZ-Redaktion Merzig nachdrücklich unterstreichen.

Ganz bewusst, so die BI-Vertreter, hätten sie ihre Forderungen nicht zum Gegenstand der jüngsten Wahlkämpfe in der Gemeinde werden lassen. Doch nun sind sowohl die Bürgermeister- als auch die Landtagswahlen gelaufen, die politischen Machtverhältnisse wieder geklärt - nun wolle die BI auch wieder ihre Stimme erheben und auf ihre Forderungen pochen, die sie für sehr berechtigt hält.

Denn, darauf weisen die BI-Mitglieder hin, noch im vergangenen Jahr sei ein juristisches Gutachten, das der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in Auftrag gegeben habe, zu dem Schluss gekommen, dass den Betroffenen in Saarfels ein aktiver Lärmschutz (also ein Schutzwall) zustehe. Für diesen aktiven Lärmschutz kämpfen die Saarfelser, seit das Teilstück der A 8 zwischen Rehlingen und Merzig eröffnet worden ist. Zwar gab es im Jahr 1993 einen Planfeststellungsbeschluss seitens der zuständigen Behörde in Saarbrücken, der die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand verneinte. Jedoch sei dieser Beschluss nach Einschätzung der juristischen Gutachter rechtswidrig. Allerdings sei er wirksam, da seinerzeit kein Widerspruch dagegen erfolgte. Jedoch sieht das Rechtsgutachten die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträglichen Lärmschutz zu stellen. Die Voraussetzungen dafür seien erfüllt, das habe eine ebenfalls 2015/2016 im Auftrag des LfS angefertigte schalltechnische Untersuchung ergeben. Die enorme Zunahme des Verkehrs auf der Autobahn, der sich seit Eröffnung des Teilstücks Rehlingen-Merzig mehr als verdreifacht hat, hat auch zu einer Zunahme der Lärmbelastung für die Saarfelser geführt. Und es steht zu erwarten, dass nach Fertigstellung des durchgehend vierspurigen Ausbaus der A 8 zwischen Merzig und Wellingen der Verkehr noch weiter zunehmen wird. Bereits vor vier Jahren, so ergab es ein 2013 von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Schallgutachten, habe der Lärmpegel allein durch den Straßenverkehr (ohne die Lärmimmissionen durch die Züge auf der Bahntrasse) jenseits diverser Grenzwerte gelegen - an manchen Stellen im Ort war sogar der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung überschritten.

Das Problem in Saarfels, das machen die BI-Vertreter deutlich, ist die topografische Situation des Ortes: Ein geringer Teil der Saarfelser leben in Wohnanwesen entlang der L 174 (Merziger Straße). Der größte Teil des Ortes besteht aus Häusern, die an die Hänge des engen Saartals gebaut sind. "Wir verzeichnen in der Hangbebauung einen um rund zehn Dezibel höheren Lärmpegel als an der Merziger Straße." Bevor die Autobahn 1985 eröffnet worden war, habe der Verkehrslärm in dem Ort nahezu keine Rolle gespielt. Das habe sich jedoch mit Fertigstellung der A 8 schlagartig geändert. Schon kurz nach Freigabe des Autobahnteilstücks habe sich die BI formiert, erinnern deren Repräsentanten. Zunächst sah es so aus, als würden deren Proteste Erfolg haben: 1988 wurde auf dem Autobahnteilstück sogenannter Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt, OPA) eingebaut. Werner Kopp: "Der Flüsterasphalt hat schon eine Reduzierung des Lärms gebracht. Allerdings ist er im Unterhalt sehr teuer, darum wurde er 2005 wieder entfernt." Die ebenfalls geforderte Lärmschutzwand wurde indes in dem Planfeststellungsbeschluss von 1993 abgelehnt mit der Begründung, sie bringe keine spürbare Reduzierung der Lärmbelastung.

Nach den jüngsten schalltechnischen und juristischen Gutachten sei im vergangenen Jahr jedoch Bewegung in die Angelegenheit gekommen, sagt Jürgen Heckmann: "Wir haben uns mit dem Landesbetrieb für Straßenbau auf eine Konsenslösung verständigt." Diese sehe auf einem Streckenabschnitt von rund 3,2 Kilometern Länge, etwa zwischen dem Rastplatz Niedmündung und der Brücke über die Nied, einen sechs Meter hohen Schutzwall vor. Im Bereich der Niedbrücke sei dieser Wall aus statischen Gründen auf drei Meter reduziert. Auf rund 4,6 Millionen Euro werden nach Angaben der BI-Vertreter die Kosten für diese Lösung geschätzt. Aber, klagt Heckmann: "Selbst dieser Konsens wird von der Planfeststellungsbehörde abgelehnt." Dies habe das Wirtschaftsministerium, in dem die Behörde angesiedelt ist, im März auf einen entsprechenden Antrag des Landesbetriebes hin zu erkennen gegeben: "In dem Schreiben hieß es, dass der Rechtsanspruch auf eine Lärmschutzwand erneut infrage gestellt wird." Für Jürgen Heckmann nicht nachvollziehbar: "Warum werden wir hier vorgeführt? Wir haben de facto gesundheitsgefährdenden Lärm durch die Autobahn!"

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Auch der Bahnlärm soll bekämpft werden Neben dem Lärm durch den Autoverkehr auf der A 8 setzt sich die BI auch für einen Lärmschutz entlang der Bahnstrecke Trier-Merzig ein. Da sich die Mehrheit der davon betroffenen Bürger im Ort gegen den Bau von zwei bis drei Meter hohen, konventionellen Schutzwänden ausgesprochen hat, machen sich die BI-Leute für eine andere Lösung stark, die ebenfalls in der Diskussion war: so genannte hoch absorbierende Niedriglärm-Schutzwände mit Schienenstegdämpfern. Diese innovative Lösung sei im topografisch vergleichbaren Mittelrheintal von der Bahn schon mit Erfolg eingesetzt worden, argumentiert die BI. Darum können deren Vertreter nicht nachvollziehen, warum im Hinblick aus Saarfels die Bahn diese Lösung bislang ablehnt. Hier sieht sich die BI in Einklang mit der Gemeinde Beckingen, die sich ebenfalls für die niedrigen Wände (Höhe etwa 75 Zentimeter) als aktive Lärmschutzmaßnahme ausspricht.

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