Jugendschutz- Kontrollen bei Halloween-Party

Beckingen. Anlässlich der Halloween-Party, die am morgigen Freitag, 31. Oktober, ab 20 Uhr, wieder in der Beckinger Deutschherrenhalle über die Bühne gehen wird und stets viele Besucher anlockt, werden Jugendschutz-Kontrollen durchgeführt. Sie sollen dazu beitragen, im vergangenen Jahr im Umfeld gemachte negative Erfahrungen zu vermeiden

 Halloween-Partys werden immmer beliebter. Foto: SZ

Halloween-Partys werden immmer beliebter. Foto: SZ

Beckingen. Anlässlich der Halloween-Party, die am morgigen Freitag, 31. Oktober, ab 20 Uhr, wieder in der Beckinger Deutschherrenhalle über die Bühne gehen wird und stets viele Besucher anlockt, werden Jugendschutz-Kontrollen durchgeführt. Sie sollen dazu beitragen, im vergangenen Jahr im Umfeld gemachte negative Erfahrungen zu vermeiden. Dies wurde bei einem Gespräch zwischen der Ortspolizeibehörde Beckingen, dem Polizeiposten Beckingen, dem Kreisjugendamt Merzig und dem Förderkreis des Karnevalsvereins Beckingen als Veranstalter erörtert und vereinbart. Sie werden in intensiver Zusammenarbeit die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vornehmen. So werden laut Veranstalter in diesem Jahr keine Jugendlichen unter 16 Jahren Zutritt haben, auch nicht mit entsprechenden Vollmachten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr anwesend sein. Der Verkauf und Konsum von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken an diese ist nicht gestattet, ebenso das Rauchen in der Öffentlichkeit für unter 18-jährige Personen. In der Halle besteht ohnehin ein Rauchverbot. Die Kontrollen beziehen sich ebenfalls auf den Außenbereich, wo auch mit Rucksackkontrollen gerechnet werden muss. nb

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