Düppenweiler Rat entscheidet über Windpark Düppenweiler

Düppenweiler/Beckingen · Vor der Sitzung am heutigen Mittwoch werden unterschiedliche Positionen zur überarbeiteten Planung des Investors EnBW deutlich.

  Windkraft bleibt ein Streitthema, auch in Beckingen.

Windkraft bleibt ein Streitthema, auch in Beckingen.

Foto: picture alliance / dpa/Armin Weigel

Seit Jahren wird in der Gemeinde Beckingen darüber gestritten, ob in der Nähe von Düppenweiler zwei Windkraftanlagen (WKA) errichtet werden sollen. Die Anlagen sind die Überreste des gescheiterten, Gemeindegrenzen überschreitenden Projektes Windpark Primsbogen, das der baden-württembergische Energieversorger EnBW einst auf Flächen der Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz hatte realisieren wollen. Einstimmig hatte der Gemeinderat noch 2013 der Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich dieser Maßnahme zugestimmt. Nachdem aber aus der Bevölkerung gegen dieses Vorhaben massiver Protest entstand, der sich in einer Bürgerinitiative manifestierte, wurde der Windpark Primsbogen als Ganzes 2016 auf Eis gelegt.

Seither versucht der Windkraft-Investor EnBW, in getrennten Projekten doch noch die einzelnen Windkraft-Standorte zu realisieren. In Schmelz war dieses Ansinnen geglückt, nach der Zustimmung der Mehrheit im Gemeinderat hatte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) im Februar zwei Anlagen bei Hüttersdorf genehmigt. In Nalbach hingegen war die EnBW mehrfach am Widerstand des Gemeinderates mit ihrem Ansinnen gescheitert, Windkraftanlagen bei Piesbach zu errichten.

Noch offen ist die Entscheidung bezüglich der beiden auf Beckinger Gemarkung geplanten Anlagen, die sich, ebenso wie die Anlagen in Schmelz und Nalbach, rund um den Litermont verteilen sollen. Am heutigen Mittwoch, 10. April, wird aber der Beckinger Gemeinderat in seiner Sitzung (Beginn: 18 Uhr, Deutschherrenhalle) über ein aktualisiertes Angebot der EnBW für diese beiden Anlagen befinden.

Um sich den aktuellen Sachstand vor der Ratssitzung noch einmal vermitteln zu lassen, ließ sich das CDU-Ratsmitglied Hermann-Josef Lang, nach eigenem Bekunden klarer Befürworter des Vorhabens, vom zuständigen Projektleiter der EnBW, Christian Sträßer, über das modifizierte Bauvorhaben unterrichten. An diesem Gespräch nahm auch Joe Meiers vom CDU-Ortsverband teil. Der EnBW-Projektleiter legte beiden CDU-Vertretern eine Neukonzipierung vor, die in sieben Punkten eine Änderung gegenüber der ursprünglichen Planung vorsieht. Zentrale Änderungen sind die Reduzierung der Gesamthöhe von 230 auf 200 Meter, die Herabsetzung der Nabenhöhe von 164 auf 134 Meter und die Transportführung über Hüttersdorf anstatt über Düppenweiler. Vor einigen Wochen habe dann nach den Worten von Lang unter Beteiligung der Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft für vernünftige Windenergie“ in Düppenweiler eine Ortsbegehung stattgefunden.

Im Anschluss daran zog der CDU-Vertreter gegenüber unserer Zeitung folgendes Resümee: „Die BI ist erstmal von ihrer teils populistischen Argumentation abgewichen und ihrem Namen gerecht geworden. Dabei hat sie mögliche Standorte für Windräder benannt, die nur wenige Meter von einem auch von der EnBW vorgeschlagenen Platz entfernt wären.“ Gleichzeitig kritisierte Lang: „Natürlich wurden Einschränkungen gemacht, die einen wirtschaftlichen Betrieb, sogar für Laien erkennbar, nicht möglich machen würden.“ Diese Standorte lägen laut Lang auf Privatgelände, so dass die Gemeinde nicht zuständig wäre und die Pachterträge in Privathand fließen würden. Zudem werde eine Höhenbegrenzung gefordert, die keinen wirtschaftlichen Betrieb zulassen würde. Lang urteilte abschließend: „Bürgerinitiativen sind sinnvolle Instrumente der Regulierung, wenn sie sich positiv in einen Prozess der Lösungsfindung mit einbringen.“ Sie sollten aber, wenn ein Projekt als grundsätzlich erforderlich für die Allgemeinheit im Sinne der Daseinsvorsorge angesehen werde, „nur über das Wie der zu lösenden Aufgaben diskutieren“. Lang erklärte im Anschluss an die Zusammenkunft: „Ich hoffe, dass das aktualisierte Angebot zum Windpark Beckingen-Düppenweiler im Gemeindrat eine Mehrheit findet“ – eine Position, die auch sein Parteifreund Joe Meiers unterstützte.

EnBW-Projektleiter Sträßer bemerkte nach dem Treffen: „Falls das Projekt nicht zustande kommt, droht eine Verhinderungsklage.“ Dies habe zur Folge, dass unter der Voraussetzung der geltenden Richtlinien überall in der Gemeinde ein neues Gebiet für eine Windkraftanlage ausgewiesen werden kann.

Deutliche Kritik übt indes im Vorfeld der Sitzung die „Interessengemeinschaft Vernünftige Windenergie“ an dem Vorhaben. Zwar werde im Gegensatz zur Planung im Jahr 2016 die Anlagenhöhe auf 200 Meter reduziert. Außerdem sollen die beiden geplanten Anlagen nicht in den Altwald gebaut werden. „Aber das neue Angebot der EnBW ist lediglich eine Absichtserklärung. Im gleichen Angebot wird davon gesprochen, dass Potenzial für mindestens drei bis vier Windkraftanlagen vorhanden ist und auch 245 Meter hohe Anlagen mit Rotoren von 158 Meter Durchmesser möglich wären“, mahnt die Bürgerinitiative. Außerdem würden Angaben zu den genauen Standorten im Angebot fehlen. „Die Bevölkerung erwartet, dass der Gemeinderat das fragwürdige Vorgehen der EnBW durchschaut und an dem eigenen Beschluss aus dem Jahr 2016 festhält. Es gibt keine neuen Argumente, die für diese Windkraftanlagen sprechen, jedoch weitere, die dagegen sprechen“, urteilt die BI in einer Erklärung gegenüber unserer Redaktion. Aus Sicht der Windkraft-Kritiker besteht auch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Entscheidung für oder gegen den Windpark bei Düppenweiler und dem bereits genehmigten Vorhaben bei Hüttersdorf: „Im Februar 2019 wurde die Genehmigung für den Windpark Hüttersdorf erteilt. Der Bau dieser WKA wird auch davon abhängen, ob Kosten für Wege, Stromtrassen, gigantische Kräne et cetera auf den Düppenweiler und den Piesbacher Windpark abgewälzt werden können.“ Somit sei die Entscheidung des Beckinger Rates „sehr wichtig für den Schutz unserer Heimat und insbesondere des Hüttersdorfer Waldes“.

Die BI verweist in ihrer Erklärung auch auf verfahrens- und haftungsrechtlichen Konsequenzen: „Die Folgen einer Zustimmung durch den Gemeinderat können gravierend sein. Mit der Annahme des Angebots würde die EnBW sich darauf berufen können, die Planungen zum Projekt aufgrund dieser Zustimmung weitergeführt zu haben.“ Sollte der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt das Projekt doch nicht billigen, hätte die EnBW aus BI-Sicht eine Begründung, Regressforderungen geltend zu machen. Der Gemeinderat könnte sein Einvernehmen zu dem Vorhaben auch kaum noch verweigern, mahnen die Windkraftkritiker.

Sie sprechen von einigen Hinweisen im aktualisierten EnBW-Angebot, die aus ihrer Sicht „erschreckend“ sind. So könnte die EnBW bei einer Weiterentwicklung des Projektes zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Windparks nur mit höheren Anlagen als im Angebot vorgesehen möglich sei. „Im Angebot sind vorsorglich speziell für Schwachwindgebiete entwickelte Anlagen benannt mit 245 Metern Höhe und 158 Metern Rotordurchmesser.“ Aus dem gleichen Grund könnte der Windkraft-Investor später eine größere Anzahl an Anlagen fordern oder aber zusätzliche Standorte in Altwaldbeständen.

Auch in der überarbeiteten Form ist das EnBW-Konzept für die BI offenbar nicht akzeptabel. In ihrer Erklärung heißt es: „Tatsache ist, dass durch die WKA die intakte Natur zwischen Friedwald und Pützweiher nachhaltig geschädigt wird. Das Freizeitgelände Pützweiher wird Geschichte sein und am Weiher des Angelsportvereins wird man kaum noch Ruhe finden. Für die drei naheliegenden Reiterhöfe könnten die WKA zur existenziellen Bedrohung werden. Auch mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung muss gerechnet werden.“ Zudem sei nicht hinreichend geklärt, in welcher Höhe die Pachteinnahmen der Gemeindekasse zur Verfügung stehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort