Merkblatt erklärt Umgang mit gefährlichen Bauabfällen

Saarbrücken. Um Klarheit für die Betriebspraxis im Saarland zu schaffen, bieten das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), die IHK Saarland und die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) ab sofort ein gemeinsames Merkblatt zur "Nachweisführung bei gefährlichen Bauabfällen" an

Saarbrücken. Um Klarheit für die Betriebspraxis im Saarland zu schaffen, bieten das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), die IHK Saarland und die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) ab sofort ein gemeinsames Merkblatt zur "Nachweisführung bei gefährlichen Bauabfällen" an. Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Handwerker, bauausführende Unternehmen und Dienstleister. Auf Baustellen und insbesondere bei Abbrucharbeiten fallen häufig Abfälle an, die nach Abfallrecht als "gefährlich" gelten. Beispiele hierfür sind asbesthaltige Dach- und Fassadeneindeckungen, teerhaltige Dachpappe oder Straßenaufbruch. Bei der Entsorgung sind einige Vorschriften zu beachten.Welche, das erörtert das neue Merkblatt zum Downloaden. redIhksaarland.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort