Landgericht Saarbrücken Meiser räumt alle Vorwürfe der Anklage ein

Saarbrücken · Ex-Landtagspräsident verständigt sich mit Gericht und Staatsanwalt auf eine Bewährungsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren.

 Ex-Landtags- und LSVS-Präsident Klaus Meiser (Mitte), hier mit seiner Anwältin Nicole Wartenphul und seinem Strafverteidiger Professor Guido Britz, hat am Dienstag vor dem Saarbrücker Landgericht alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt  .

Ex-Landtags- und LSVS-Präsident Klaus Meiser (Mitte), hier mit seiner Anwältin Nicole Wartenphul und seinem Strafverteidiger Professor Guido Britz, hat am Dienstag vor dem Saarbrücker Landgericht alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt .

Foto: BeckerBredel

Klaus Meiser (64), Ex-Landtagspräsident und früherer Chef des finanziell in Schieflage geratenen Landessportverbandes (LSVS), macht auf der Anklagebank der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts einen durchaus angeschlagenen Eindruck. Während Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe 85 Minuten lang die Anklagen gegen Meiser sowie die Ex-LSVS-Präsidiumsmitglieder Franz Josef Schumann und Karin Nonnweiler verliest, wirkt der einst hochpopuläre CDU-Poliker gelassen, aber angespannt. Für ihn geht es in diesem Prozess um die nackte Existenz. Untreue  in sieben besonders schweren Fällen zum Nachteil des LSVS und  Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Feier zum 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) werden Meiser vorgeworfen. Sieben von neun Anklagen betreffen ihn. Ihm drohte ein monatelanger Prozess und am Ende möglicherweise eine Haftstrafe. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Christiane Schmitt  hat für das Mammutverfahren Termine bis in den April reserviert. Nach der staatsanwaltschaftlichen Lesung geht  dann plötzlich alles sehr schnell. Professor Guido Britz, Verteidiger Meisers, regt – wie erwartet – ein Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten an. Er erklärt zudem, dass sein Mandant bereits 3261 Euro an den LSVS erstattet habe. In dieser Höhe, so die Vorwürfe, soll Meiser die Kreditkarte des Sportverbandes für private Zwecke genutzt haben. Zudem kündigt der Anwalt als Schadenswiedergutmachung „bis zum nächsten Verhandlungstag“ ein notarielles Schuldanerkenntnis Meisers zu Gunsten des LSVS in Höhe von 60 000 Euro an.

Über zwei Stunden ziehen sich dann der Oberstaatsanwalt, die Richter (drei Profirichter und zwei Schöffen) und die Verteidiger des angeklagten LSVS-Trios hinter verschlossene Türen in Klausur zurück.  „Deal“ nennen Beobachter die Verständigung im Strafprozess, die bei diesem Treffen getroffen wird und zumindest Schumann und Nonnweiler nicht leicht fallen. Meiser akzeptiert derweil die Absprache mit einem bloßen Kopfnicken. Über seinen Verteidiger lässt er ein vom Oberstaatsanwalt gefordertes „umfassendes Geständnis“ ablegen. Wörtlich erklärt Britz: „Auf Basis der Anklageschriften werden sämtliche  Tatvorwürfe durch meinen Mandanten eingeräumt.“ Meiser bestätigt auf Nachfrage der Richterin, dass dem so ist. Auch Schumann und Nonnweiler lassen ihre Verteidiger Joachim Schmieden und Renate Hengstler-Lindentahl die geforderten Erklärungen abgeben.

Quasi im Gegenzug für ihre Geständnisse ernten die Angeklagten, die damit einen aufwändigen Prozess deutlich abkürzen, einen Strafrabatt. Die Strafprozessordnung sieht dies ausdrücklich vor. Richterin Schmitt, die zum Prozessauftakt aus Gründen der Transparenz vermerkt hat, dass ein Schöffe Vorsitzender eines Saarbrücker CDU-Ortsverbandes ist, stellt für Meiser eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren in Aussicht. Zudem soll Meiser 60 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Für Schumann und Nonnweiler ist eine Geldstrafe zwischen 90 und 120 Tagessätzen vorgesehen, deren Höhe noch errechnet werden muss.

     Die Mitangeklagten Karin Nonnweiler (links), mit Anwältin Renate Hengstler-Lindenthal, und Franz Josef Schumann können mit Geldstrafen zwischen 90 und 120 Tagessätzen rechnen.

Die Mitangeklagten Karin Nonnweiler (links), mit Anwältin Renate Hengstler-Lindenthal, und Franz Josef Schumann können mit Geldstrafen zwischen 90 und 120 Tagessätzen rechnen.

Foto: BeckerBredel

„Eine Lösung der Vernunft unter Berücksichtigung aller rechtlichen und außerrechtlichen Gesichtspunkte“ – so nennt Anwalt Britz das Ergebnis des Deals. Absprachegemäß werden dann auf Antrag des Oberstaatsanwalts gegen Meiser die Untreue-Anklagen wegen der Bewirtung der Quierschieder Fußballer, des CDU-Ortsverbandes Oberwürzbach, Restaurantbesuche mit Angehörigen und Innenminister Bouillon sowie der Höhergruppierung der Lebensgefährtin eines LSVS-Präsidiumsmitglieds und auch die Untreue-Vorwürfe in Zusammenhang mit Bouillons Geburtstag eingestellt. Verurteilt werden soll Meiser wegen der möglichen Vorteilsgewährung an Bouillon wegen der Geburtstagsparty, der Nebenbeschäftigung seiner Lebensgefährtin, zwei Essen in Restaurants der gehobenen Klasse in München und Saarbrücken sowie der Teilfinanzierung zweier Betriebsausflüge der Landtags-Belegschaft durch den LSVS. Für Schumann und Nonnweiler bleibt es bei der angeklagten Vorteilsgewährung für Bouillon. Im Fall von Meiser, der ehrenamtlich für den LSVS arbeitete, droht bei einer Verurteilung die Aberkennung oder Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche. Dabei soll nach Einschätzung von Juristen  angeblich die Höhe der möglichen Einzelstrafen, die das Gericht für die jeweiligen Taten ansetzt, entscheidend sein.

Mit dem Urteil der Strafkammer wird am Donnerstag, 7. März, gerechnet. Zuvor soll im Rahmen der Beweisaufnahme die Kripobeamtin aussagen, die die Gesamtermittlungen geleitet hat. Weitere Zeugen, wie Innenminister  Bouillon und der Vizechef der SPD-Landtagsfraktion Eugen Roth, früheres LSVS-Präsidiumsmitglied, werden nicht mehr gehört.

Prozess gegen Ex-Landtagspräsident Meiser startet
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Prozess gegen Ex-Landtagspräsident Meiser startet

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Gegen Meiser und frühere LSVS-Verantwortliche wird unabhängig davon wegen Haushaltsuntreue weiter ermittelt. Uthe bestätigte zudem, dass er ein weiteres Verfahren gegen Meiser eingeleitet hat. Hier soll es um den möglichen Missbrauch einer Landtags-Kreditkarte gehen.

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