Mehrbelastung oder mehr Gerechtigkeit?

Völklingen. Bei Wolfried Willeke, Fraktionsgeschäftsführer der SPD im Völklinger Stadtrat, streiten derzeit sozusagen zwei Seelen in einer Brust. Einerseits kennt er als Anlieger der Gerhardstraße auf dem Heidstock die Lage derer, die eine hohe Straßenreinigungsgebühr zahlen müssen

Völklingen. Bei Wolfried Willeke, Fraktionsgeschäftsführer der SPD im Völklinger Stadtrat, streiten derzeit sozusagen zwei Seelen in einer Brust. Einerseits kennt er als Anlieger der Gerhardstraße auf dem Heidstock die Lage derer, die eine hohe Straßenreinigungsgebühr zahlen müssen. Und stellt fest: "Ich mache den Dreck nicht dahin und werde noch zusätzlich für den Verkehr vor meiner Haustür bestraft." Andererseits hat er aber auch "Bauchschmerzen, weil wir bereits im vergangenen Jahr die Grundsteuer B erhöht haben".So war's tatsächlich: Bereits im vergangenen Februar hatte der Stadtrat die Grundsteuer B um 8,6 Prozent erhöht. Die Entscheidung wurde damals von CDU und SPD getragen. Oberbürgermeister Klaus Lorig kalkulierte daraufhin die beachtliche Mehreinnahme von 462 000 Euro in seinem Haushalt ein. Laut CDU-Sprecher Karsten Vitz bedeutete das für durchschnittliche Hausbesitzer eine Mehrbelastung um nur 15 bis 20 Euro pro Jahr.

Steuermäßig geht es nun um ganz andere Beträge. Laut Linken-Fraktionschef Klaus Degen, der klar dagegen ist, muss jeder einzelne Betroffene nun rund 20 Prozent mehr zahlen. "Knapp 21 Prozent Erhöhung, das ist schon ein großer Brocken, den die Bürger schlucken müssen, und 30, 40 Euro sind für den einen oder anderen schon viel Geld", weiß Denise Baldauf, Fraktionschefin der FDP. Baldauf hatte schon die Anhebung im vergangenen Jahr als "Steuererhöhungs-Orgie" kritisiert. Die Fraktion habe sich noch nicht abschließend entschieden, aber sie persönlich sei eher gegen die neue Lösung, weil sie nicht verursachergerecht sei.

Genau aus diesem Grund wollen die Grünen Nein zur neuen Lösung sagen. Städtische Dienstleistungen, sagt Fraktionschef Manfred Jost, müssten laut Gesetz vorrangig aus Kosten deckenden Gebühren finanziert werden. Der Nachteil, den Anlieger an Hauptdurchgangsstraßen hätten, müsse allerdings kompensiert werden. Ihnen solle man nur die Hälfte der zu berechnenden Gebühr auferlegen. Dies könne man dann durchaus durch eine "moderate" Grundsteueranhebung ausgleichen, so Jost.

Die Interessengemeinschaft Pro Völklingen will am Donnerstag im Stadtrat Ja sagen. Warum? "Die finanzielle Belastung wird gerechter verteilt. Und wenn die Klassen mit den festgeschriebenen Häufigkeiten wegfallen, kann man viel flexibler reinigen und den Winterdienst versehen", erläutert ihr Stadtverordneter Helmut Schuh. Schuh wohnt in der Warndtstraße in Geislautern und wird persönlich mit der Neuregelung 25 statt bisher fünf Euro für die Straßenreinigung hinlegen. Fraktionskollege Karl-Heinz Remark (Heidstock, Moselstraße) kann dagegen künftig 1,57 Euro sparen. Dieter Müller, ebenfalls Pro Völklingen, weiß: "Ich zahle 5,09 Euro drauf."

Die Grundsteuer B betrifft alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Völklingen. Deren Eigentümer zahlen Grundsteuer A. Deren Hebesatz soll mit 290 Prozentpunkten wie bereits 2011 weiterhin unverändert bleiben. Die Gesamteinnahmen aus Grundsteuern waren im Haushaltsplan 2011 der Stadt mit 5 175 000 Euro angesetzt.Foto: SPD

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