1,10 pro Versicherten Kassen stellen immer mehr Geld für Selbsthilfegruppen bereit

Saarbrücken · Die Fördersummen für Selbsthilfegruppen und -organisationen sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

 Mit 1,10 Euro pro Versicherten  fördern die gesetzlichen Kassen 2018 die Selbsthilfe.

Mit 1,10 Euro pro Versicherten  fördern die gesetzlichen Kassen 2018 die Selbsthilfe.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland stellen immer mehr Geld für Selbsthilfegruppen, -organisationen und die Kontaktstelle zur Verfügung. 2016 lag die Fördersumme noch bei 296 000 Euro, im darauf folgenden Jahr schon bei 354 000 Euro und 2018 bei 475 000 Euro. In den Jahren 2017 und 2018 wurde auch ein Teil der Fördersummen für die Kosten des Selbsthilfetages und -preises verwendet.

„Die Krankenkassen sind verpflichtet, je nach Versichertenzahl einen bestimmten Betrag jährlich zur Förderung der Selbsthilfe aufzubringen. Diese Zahl ist genau festgelegt und variiert jährlich: 2018 waren es 1,10 Euro je Versicherter“, teilt die IKK Südwest mit. Dabei muss sich die Selbsthilfe auf bestimmte Krankheiten beziehen, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Tumor-, Haut- oder Suchterkrankungen. Federführend für die Prüfung und Auszahlung der Anträge im Saarland war im Jahr 2018 die Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken.

Der Selbsthilfepreis wurde erst dieses Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen ins Leben gerufen. Ziel sei es herausragendes, ehrenamtliches Engagement mehr zu würdigen und anzuerkennen. „Auch das Thema Selbsthilfeförderung als solches sollte mehr publik sein – zu wenige Menschen wissen, dass sie im Falle einer Erkrankung in einer Selbsthilfegruppe Rat und Unterstützung finden, Gleichgesinnte treffen und sich zu ihrer Krankheit austauschen können“, sagt Kristin Schäfer, Referentin für Unternehmenskommunikation bei der IKK Südwest. Dotiert war der Preis mit 1000 Euro und wurde dem Verein SternenEltern Saarland verliehen. Die SternenEltern Saarland befassen sich intensiv mit dem Thema Fehl- und Todgeburt und möchten Betroffenen helfen. Aus diesem Grund habe der Verein dieses Jahr auch den Selbsthilfepreis gewonnen, so die IKK Südwest.

Um die Vereine und Organisationen zu unterstützen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen zwei Fördermöglichkeiten. Bei der kassenartenübergreifenden Förderung handelt es sich um eine Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, welche durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände gemeinsam gefördert werden. Hierfür werden jährlich mindestens 50 Prozent der Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die übrigen Fördermittel verbleiben bei den einzelnen Krankenkassen für ihre kassenindividuelle Förderung und werden selbst verantwortet. „Über die kassenindividuelle Förderung können einmalige und zeitlich begrenzte Projekte der Selbsthilfe gefördert werden, wie zum Beispiel Veranstaltungen, Referentenhonorare, Druckkosten und Veröffentlichung neuer Broschüren“, erklärt Schäfer.

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