„Reichsbürger“-Prozess in der Pfalz Mediziner aus Kaiserslautern darf Waffen behalten

Neustadt an der Weinstraße · In der Diskussion um die Entwaffnung sogenannter Reichsbürger, die Staat und Verfassung ablehnen, hat die Stadt Kaiserslautern eine juristische Niederlage erlitten.

Die pfälzische Kommune habe einem örtlichen Mediziner im Februar 2018 zu Unrecht mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen, teilte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Dienstag mit. Die Stadt hatte dem Mann vorgeworfen, er sei der Reichsbürgerszene zuzuordnen und waffenrechtlich unzuverlässig (Az: 5 K 836/18.NW).

Hintergrund ist, dass der Mediziner etwa in Anträgen als Wohnsitz „Königreich Bayern (Deutschland)“ angegeben hatte und zudem kritisierte, dass sein Nachname in Großbuchstaben geschrieben worden sei. Er betonte, er sei weder „Reichsbürger“ noch bekenne er sich zu dieser Szene. Das Verwaltungsgericht entschied nun, zwar würden diese Formulierungen typischerweise von Vertretern der Reichsbürgerbewegung verwendet. Dies genüge aber nicht zur „Gesamtbetrachtung“. Es gebe kein plausibles Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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