Medikamente immer in Reichweite

Kreis Neunkirchen. Brennende Halsschmerzen, ein grippaler Infekt oder Durchfall und Erbrechen - Erkrankungen kommen oft plötzlich, und vor allem unabhängig von Ladenöffnungszeiten. An Wochenenden, Feiertagen und nachts, wenn nur noch Ärzte mit Sonderöffnungszeiten oder im Notdienst Rezepte schreiben, haben die meisten Apotheken geschlossen. Es greift der Apotheken-Notdienst

 Wer außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eine Arznei braucht, muss die diensthabende Apotheke ausfindig machen. Foto: dpa

Wer außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eine Arznei braucht, muss die diensthabende Apotheke ausfindig machen. Foto: dpa

Kreis Neunkirchen. Brennende Halsschmerzen, ein grippaler Infekt oder Durchfall und Erbrechen - Erkrankungen kommen oft plötzlich, und vor allem unabhängig von Ladenöffnungszeiten. An Wochenenden, Feiertagen und nachts, wenn nur noch Ärzte mit Sonderöffnungszeiten oder im Notdienst Rezepte schreiben, haben die meisten Apotheken geschlossen. Es greift der Apotheken-Notdienst. Unter anderem für den Kreis Neunkirchen macht Hans-Peter Euschen, Inhaber der Marktapotheke in Friedrichsthal-Bildstock, den Plan dafür, dass auch an Feiertagen wie Weihnachten und Silvester rund um die Uhr Apotheker dienstbereit sind."Früher war der Kreis, in dem die Apotheken Dienst hatten, mit den Landkreisen identisch. Das wurde geändert, wir haben mit sieben Bezirken das Saarland geografisch so unterteilt, dass die nächste diensthabende Apotheke durchaus im Nachbarkreis, aber nur wenige Kilometer vom Wohnort entfernt sein kann", erklärt Euschen auf SZ-Nachfrage. Dabei umfasst sein Bezirk neben der Kreisstadt Neunkirchen ein Gebiet vom Raum Sulzbach bis hin nach Bexbach. In allen Bezirken, sagt er, muss jede Apotheke turnusgemäß Dienst tun. "Dank der Anzahl an Apotheken in unserem Bezirk können wir durch einen 32er-Rhythmus die Häufigkeit relativ gering halten. Dennoch müssen einige Apotheker mehrfach im Monat ran, einige erklären sich dazu auch gerne bereit", sagt er. In jedem Bezirk, so besagt es die Vorschrift, müssen zwei Apotheken von morgens 8 Uhr bis jeweils 8 Uhr am darauffolgenden Tag dienstbereit sein.

Eine wichtige Aufgabe ist es da, die Apotheken strategisch gut auszuwählen. "Laut der Vorschrift für die Notdienstregelung darf eine Apotheke maximal 20 Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Doch auf diese Entfernung kommen wir, wenn überhaupt, höchstens im Nordsaarland, wo die Apothekendichte geringer ist. Im städtischen Bereich sind die Anfahrtswege viel kürzer", sagt Elmar Thome von der Geschäftsstelle der Apothekenkammer.

Telefonisch, im Internet und an den Apotheken kann man die diensthabende Apotheke erfahren. "Die übernehmen im Übrigen auch die Mittagszeit, wenn die Apotheke im Ort vielleicht gerade Mittagspause macht", so Thome. In diesem Fall fällt keine zusätzliche Gebühr an, eine solche muss allerdings außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten entrichtet werden und liegt bei 2,50 Euro. "Erlassen werden kann diese Gebühr, wenn der Arzt, der das Rezept ausstellt, einen entsprechenden Vermerk macht", sagt Euschen.

Einen Bringservice, darin sind sich Euschen und Thome einig, kann eine diensthabende Apotheke nicht leisten, notfalls müsse man ein Taxi schicken, um seine Medikamente abholen zu lassen. "Fahren muss man heute, das ist so. Aber man kann sich gut mit Medikamenten gegen Erkältung und Schmerzen eindecken, im Voraus planen", betont Hans-Peter Euschen. "Und wenn eine schwere Erkrankung am Wochenende vorliegt, bei der Medikamente lebensrettend sind, kommt ein Notfallpatient in jedem Fall in ein Krankenhaus. Dort sind alle Medikamente vorhanden", so der Apotheker abschließend. "Eine Apotheke darf maximal 20 Kilometer vom Wohnort entfernt sein."

Hans-Peter Euschen

Auf einen Blick

328 Apotheken gibt es derzeit im Saarland, turnusmäßige Dienstbereitschaft über 24 Stunden ist für alle Pflicht. Geplant wird der Notdienst von der Apothekerkammer des Saarlandes in Zusammenarbeit mit den regionalen Koordinatoren. Die zuständige diensthabende Apotheke darf maximal 20 Kilometer vom Wohnort entfernt sein, die Gebühr von 2,50 Euro außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ist vorgeschrieben. Wer Dienstbereitschaft hat, erfährt man an allen Apotheken, telefonisch unter der Hotline-Nummer (01805) 938888 oder im Internet. cim

apothekerkammer-saar.de

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