Debatte um Corona-Regeln Saturn und Media Markt setzen 2G-Regel in Bayern aus – auch im Saarland?

Saarbrücken/München · In Bayern haben einige Märkte des Elektronikhändlers Media-Markt-Saturn die 2G-Regel ausgesetzt und auch Ungeimpfte zum Einkaufen ihn die Läden gelassen. Auch im Saarland gehen mehrere Elektrofachmärkte gegen die 2G-Regel vor.

 Der Media Markt auf den Saarbrücker Saarterrassen.

Der Media Markt auf den Saarbrücker Saarterrassen.

Foto: BeckerBredel

Einige Märkte des Elektronikhändlers Media Markt-Saturn in Bayern haben die 2G-Regel ausgesetzt und auch Ungeimpfte zum Einkaufen in die Läden gelassen. Ein Unternehmenssprecher in Ingolstadt sagte der Deutschen Presse-Agentur, Grundlage seien die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltunsgerichtshofs gewesen.

Die Richter hatten im Dezember entschieden, dass auch Spielzeug- und Bekleidungsläden Geschäfte für den täglichen Bedarf seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext der Staatsregierung noch der Begründung zu entnehmen. Die Verordnung führt als Beispiele Lebensmittelgeschäfte, aber auch Blumenläden und Buchhandlungen an.

Was gilt momentan im Saarland?

In den saarländischen Märkten des Elektronikhändlers gilt aktuell weiterhin die 2G-Regel. Das ergab ein Anruf der SZ beim Kundenservice.

Allerdings sind nach der erfolgreichen Klage von Woolworth gegen die 2G-Regelung im Saarland (die SZ berichtete) in der vergangenen Woche die nächsten Anträge beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingegangen. Ein Elektrofachmarkt-Unternehmen, das bundesweit viele Standorte und auch im Saarland mehrere Filialen unterhält, hat eine Klage beim OVG eingereicht. Offen ist bisher, um welchen Anbieter es sich handelt. SZ-Anfragen bei Media Markt-Saturn und Alpha Tecc blieben zunächst unbeantwortet.

Es handelt sich um ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren. Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen in der Corona-Verordnung, durch die sie sich in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt sehen. Die 2G-Regelung halten sie für unangemessen. Die Elektrohändler beklagen wie Woolworth zuvor einen Verstoß gegen den Gleichheits-Grundsatz. Sie müssten mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkauften.

Seit der Klage hat die saarländische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Ob das der Klage den Wind aus den Segeln nimmt, bleibt abzuwarten. Auf SZ-Anfrage teilte das OVG mit: „Der zuständige Senat wird das Eilverfahren auf der Grundlage der neuen beziehungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtslage zu entscheiden haben.“

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