Einschätzung der Staatsanwaltschaft Nicht schuldfähig nach versuchter Haussprengung

Beckingen/Saarbrücken · Ein Mann, der im vergangenen Frühjahr sein Haus in Beckingen-Düppenweiler in die Luft sprengen wollte, ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht schuldfähig. Der 57-Jährige sei für die Allgemeinheit gefährlich und solle dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden, teilte die Anklagebehörde gestern mit. Nach der vorläufigen Stellungnahme der psychiatrischen Sachverständigen soll der Beschuldigte an einem Hirntumor mit Sehstörungen und epileptischen Anfällen sowie einer Persönlichkeitsstörung leiden, die mit einer Neigung zur Aggressivität einhergehe. Er sei zwar in der Lage, das Unrecht einer Tat einzusehen, könne aber nicht mehr nach dieser Einsicht handeln.

Ein Mann, der im vergangenen Frühjahr sein Haus in Beckingen-Düppenweiler in die Luft sprengen wollte, ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht schuldfähig. Der 57-Jährige sei für die Allgemeinheit gefährlich und solle dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden, teilte die Anklagebehörde gestern mit. Nach der vorläufigen Stellungnahme der psychiatrischen Sachverständigen soll der Beschuldigte an einem Hirntumor mit Sehstörungen und epileptischen Anfällen sowie einer Persönlichkeitsstörung leiden, die mit einer Neigung zur Aggressivität einhergehe. Er sei zwar in der Lage, das Unrecht einer Tat einzusehen, könne aber nicht mehr nach dieser Einsicht handeln.

Der 57-Jährige hatte sich am 8. Mai in seinem Haus verschanzt und damit gedroht, das Gebäude in die Luft zu sprengen. Damit wollte er sich gegen eine Zwangsräumung wehren, die ihm und seiner Frau drohten. Spezialkräfte umstellten das Haus. Als der Mann nicht aufgeben wollte, stürmten sie das Gebäude und überwältigten ihn. Er hatte bereits eine Gasleitung im Haus mit einer Axt zerschlagen, Benzin sowie Öl ausgeschüttet und Feuer gelegt. Ein Polizist konnte jedoch den Gashahn außerhalb des Hauses schließen und damit Schlimmeres verhindern. Es entstand ein Schaden in Höhe von 150 000 Euro.

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