Makabere Post für den toten Großpapa

Bischmisheim. Makabere Post schwebte Anfang Dezember in das Haus, in dem Artur Montag früher einmal gewohnt hat und in dem heute seine Enkelin mit ihrer Familie lebt. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) hatte Artur Montag per Standardschreiben aufgefordert zu erklären, ob er "Rundfunkgeräte im privaten Bereich" betreibt

Bischmisheim. Makabere Post schwebte Anfang Dezember in das Haus, in dem Artur Montag früher einmal gewohnt hat und in dem heute seine Enkelin mit ihrer Familie lebt. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) hatte Artur Montag per Standardschreiben aufgefordert zu erklären, ob er "Rundfunkgeräte im privaten Bereich" betreibt. Dahinter steckt der Versuch zu ermitteln, ob Bundesbürger in ihren Häusern oder Wohnungen Radio hören und/oder Fernsehen schauen. Falls sie das tun, müssen sie die Geräte nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag anmelden. Das hatten sowohl Artur Montag (auf seinen Namen) als auch seine Witwe Hildegard ordentlich getan.

Ihre Tochter, Carola Maurer, ist sich sicher, dass sie nach dem Tod des Vaters im Dezember 1991 einen entsprechenden Vordruck samt Sterbeurkunde nach Köln an die GEZ gesandt hat. Daran kann sich auch ihr Bruder Harald Montag erinnern, der heute in Berlin lebt.

Danach sei von der GEZ unter dem Namen ihrer Mutter Hildegard ein eigenes Gebührenkonto für Radio und Fernsehen eingerichtet worden, auf das Hildegard Montag auch die geforderten Zahlungen stets überwiesen habe. Das beweise die Tatsache, dass nach ihrem Tod im Februar 2004 die GEZ zu viel bezahlte Gebühren in Höhe von 64,40 Euro zurücküberwiesen habe. Den Kontoauszug, der den Eingang der Rückerstattung belegt und das Datum 21. April 2004 trägt, legten Carola Maurer und ihr Bruder der SZ vor.

In ihrer "Wut und Empörung" (Maurer und Montag unisono zur SZ) wollen sie mit der GEZ nichts mehr zu tun haben. Also fragte die SZ in Köln nach, wie das passieren kann und ob sich die GEZ für den makaberen Fehler entschuldigen wolle. Für die GEZ erklärte Pressesprecherin Nicole Hurst: "Die GEZ ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren von allen Rundfunkteilnehmern einzuziehen. Grundsätzlich schreiben wir sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige und Unternehmen an. Die Informationsschreiben werden in regelmäßigen Abständen an Personen ab 18 Jahren versandt, die noch kein Teilnehmerkonto bei der GEZ haben, nur Radios angemeldet haben oder ihre Rundfunkgeräte abgemeldet haben."

Doch wie kann es sein, dass ein vor 18 Jahren Verstorbener solche Post bekommt? Woher bezieht die GEZ ihre Daten? Hurst: "Wir erhalten im Rahmen der Meldegesetzgebung von den Einwohnermeldeämtern (nahezu allen in der Bundesrepublik Deutschland) die Umzugs- und Änderungsdaten volljähriger Bundesbürger. Zusätzlich ist die GEZ gesetzlich berechtigt, im Markt erhältliche Adressen von großen Adressanbietern zum Zweck der Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt, anzumieten."

Das wird von Stadtpressesprecher Thomas Blug bestätigt: "Die Stadt geht hier ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach." Also hat die Stadt Daten eines Verstorbenen weitergegeben? "Nein, der Datensatz von Artur Montag ist bei uns inaktiv", versichert Blug weiter und meint damit, dass Daten über Artur Montag nicht mehr weitergegeben werden. Deshalb bekomme er ja auch weder Lohnsteuerkarten noch Wahlbenachrichtigungen. Das bestätigt der SZ wiederum Carola Maurer.

Die SZ hakte daraufhin bei der GEZ nach: "Offensichtlich mietet die GEZ Daten von Anbietern an, die wenig seriös sind, weil sie veraltete Datensätze weitergeben." Dazu nochmals GEZ-Sprecherin Nicole Hurst: "Die Adresse von Herrn Artur Montag erhielten wir nicht über ein Einwohnermeldeamt, sondern über einen solchen Adressanbieter. Wir als Kunden der Anbieter müssen davon ausgehen, dass es sich um aktuelle Adressen handelt."

Weiter versichert Hurst, "dass der genannte Name zusammen mit der Adresse in eine GEZ-interne Sperrdatei aufgenommen wird und der Tochter des Verstorbenen gesondert ein Brief mit einer Entschuldigung zugesandt wird".

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