Luxair-Prozess: Staatsanwaltschaft weist Verjährung zurück

Luxemburg. Im Luxair-Prozess um den Absturz mit 20 Toten hat die Staatsanwaltschaft gestern mit ihrem Plädoyer vor dem Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt begonnen. Sie verteidigte zu Beginn die lange Verfahrensdauer und wies den Aspekt einer möglichen Verjährung zurück. Die Dauer von neun Jahren zwischen dem Absturz einer Luxair-Fokker unmittelbar vor dem Flughafen von Luxemburg-Stadt am 6

Luxemburg. Im Luxair-Prozess um den Absturz mit 20 Toten hat die Staatsanwaltschaft gestern mit ihrem Plädoyer vor dem Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt begonnen. Sie verteidigte zu Beginn die lange Verfahrensdauer und wies den Aspekt einer möglichen Verjährung zurück. Die Dauer von neun Jahren zwischen dem Absturz einer Luxair-Fokker unmittelbar vor dem Flughafen von Luxemburg-Stadt am 6. November 2002 und dem Prozess liege an den außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen, hieß es. "Es muss doch ermittelt werden, wer verantwortlich sein kann", betonte die Staatsanwaltschaft. dapd

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