Lotterien müssen bei der Kreispolizeibehörde angezeigt werden

Kreis Neunkirchen. Kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Neunkirchen müssen zukünftig nicht mehr genehmigt werden, stattdessen genügt es, der Kreispolizeibehörde die Veranstaltung anzuzeigen

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