Lotterien müssen bei der Kreispolizeibehörde angezeigt werden
Kreis Neunkirchen. Kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Neunkirchen müssen zukünftig nicht mehr genehmigt werden, stattdessen genügt es, der Kreispolizeibehörde die Veranstaltung anzuzeigen
Kreis Neunkirchen. Kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Neunkirchen müssen zukünftig nicht mehr genehmigt werden, stattdessen genügt es, der Kreispolizeibehörde die Veranstaltung anzuzeigen. "Es geht uns insbesondere darum, Vereinen und Organisationen, die Ausspielungen für den guten Zweck veranstalten, zu helfen und das Verfahren zu vereinfachen", erklärt Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider in einer Pressemitteilung.Bislang musste ein nicht angezeigtes Glücksspiel strafrechtlich verfolgt werden, künftig liegt bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, da die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Mehrzahl der kleineren Lotterien und Ausspielungen über das Gebiet einer Stadt/Gemeinde hinausgeht.
Eine zentrale Anlaufstelle im Landkreis Neunkirchen bei frahgen dazu bietet die Kreispolizeibehörde. red
Weitere Informationen: Kreispolizeibehörde des Landkreises Neunkirchen, Telefon (06824) 9 06-11 02, E-Mail: kreispolizeibehoerde@landkreis-neunkirchen.de.