Lotterien brauchen keine Genehmigung

Kreis Neunkirchen. Kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Neunkirchen müssen zukünftig nicht mehr genehmigt werden, stattdessen genügt es, der Kreispolizeibehörde die Veranstaltung anzuzeigen

Kreis Neunkirchen. Kleine Lotterien und Ausspielungen im Landkreis Neunkirchen müssen zukünftig nicht mehr genehmigt werden, stattdessen genügt es, der Kreispolizeibehörde die Veranstaltung anzuzeigen. "Es geht uns insbesondere darum, Vereinen und Organisationen, die Ausspielungen für den guten Zweck veranstalten, zu helfen und das Verfahren zu vereinfachen", erklärt Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider.Bislang musste ein nicht angezeigtes Glücksspiel strafrechtlich verfolgt werden, künftig liegt bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Da die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt habe, dass die Mehrzahl der kleineren Lotterien und Ausspielungen über das Gebiet einer Stadt/Gemeinde hinausgeht, biete die Kreispolizeibehörde sich als zentrale Anlaufstelle an. red

Infos: Kreispolizeibehörde des Landkreises Neunkirchen, Telefon (0 68 24) 9 06 11 02,

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