Lkw über 3,5 Tonnen begehen eine Ordnungswidrigkeit

Wittersheim. SZ-Leser-Reporter Günther Becker aus Wittersheim hat darauf hingewiesen, dass an der Brücke, die zum Heckenplatz in Wittersheim führt, ein Schild steht, dass nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen über diese Brücke fahren dürfen. Er habe allerdings beobachtet, dass Lkw das Brückenwerk passieren, die weitaus mehr an Gewicht haben

Wittersheim. SZ-Leser-Reporter Günther Becker aus Wittersheim hat darauf hingewiesen, dass an der Brücke, die zum Heckenplatz in Wittersheim führt, ein Schild steht, dass nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen über diese Brücke fahren dürfen. Er habe allerdings beobachtet, dass Lkw das Brückenwerk passieren, die weitaus mehr an Gewicht haben.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Mandelbachtaler Gemeindeverwaltung, dass die Brücke am Heckenplatz Wittersheim "durch Bauschäden derart geschwächt ist, dass eine Gewichtsbegrenzung auf 3,5 Tonnen angebracht werden musste". Für den Heckenplatz sei die Gemeinde Mandelbachtal zuständig.

Da der Heckenplatz ein kostenloses Angebot für die Mandelbachtaler Bürger in diesem Bereich darstelle und "haushaltsübliche Mengen" in Betracht zu ziehen seien, sehe man durch die Lastbegrenzung keine Beeinträchtigung für die Bürger bei der Anlieferung mit Pkw und Anhänger oder Pritschenwagen. Zudem bestehe die Möglichkeit, den Heckenplatz über die Straße Im Lochfeld anzufahren.

"Schwerere Fahrzeuge als zugelassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und tragen das Risiko auf eigene Gefahr. Die Entsorgung des Heckenplatzes erfolgt durch ein Auftragsunternehmen der Gemeinde, wobei die Biomasse der Kompostierung zugeliefert wird. Je nach Kapazität der Anlage kommt es zu zeitlichen und Lagerengpässen", so die Gemeindeverwaltung weiter. ert

Den Tipp für den Artikel bekamen wir von Leser-Reporter Günther Becker. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen und Fotos gemacht haben, wenden Sie sich per SMS, Fax, MMS mit Foto an Tel. (0681) 59 59 800 oder E-Mail an: leser-reporter@sol.de.

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