Lkw-Fahrer muss bei Panne Polizei-Kosten zahlen

Trier. Wenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt entschieden (Az: 1 K 621/09.TR). Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen

Trier. Wenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt entschieden (Az: 1 K 621/09.TR). Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen. Diese hatte nicht für die Kosten von 256 Euro aufkommen wollte, die ihr das Land Rheinland-Pfalz nach einer Panne ihres Firmenlasters in Rechnung gestellt hatte (wir berichteten). Der Laster war im Juli 2009 auf der B51 bei Trier in einer Kurve liegengeblieben. Da auf einspuriger Strecke ein gefahrloses Umfahren nicht möglich war, sperrten Polizisten die Straße. Für das Gericht ist es rechtens, die Kosten des Einsatzes einzufordern. Der Lkw habe "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" dargestellt. Das Aufstellen eines Warndreiecks sei nicht ausreichend gewesen. dpa

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