Finanzen Linksfraktion lehnt Schuldenbremse weiter ab

Saarbrücken · CDU, SPD und AfD haben im Landtag dafür gestimmt, die Schuldenbremse im Landesrecht zu verankern. Die Schuldenbremse steht zwar bereits im Grundgesetz, im Landesrecht soll aber festgelegt werden, dass in Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden darf: bei konjunkturellen Schwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen, zum Beispiel Naturkatastrophen (die SZ berichtete).

„Die Umsetzung in Landesrecht ist nicht zwingend notwendig“, sagte Finanzminister Peter Strobel (CDU). „Aber sie schafft Spielräume, um auch in Notsituationen Herr der Lage zu sein.“

Das sah die Linke, die sich bei der Abstimmung enthielt, ganz anders. Der Linken-Abgeordnete Jochen Flackus erkannte zwar an, dass die Schuldenbremse „abgemildert“ werde. Doch wer definiere, was eine Notsituation sei? Auch wenn ein großes Unternehmen in seiner Existenz bedroht sei, könne dies ein solcher Fall sein, sagte Flackus. Das Land gebe so Kompetenzen bei der Aufstellung seines Haushalts ab.

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