Nach Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs Linken-Vize-Chef soll ausgeschlossen werden

Saarbrücken · Die Parteibasis wirft dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Neumann parteischädigendes Verhalten vor.

   Die Vize-Landeschefin der Linken, Barbara Spaniol.

Die Vize-Landeschefin der Linken, Barbara Spaniol.

Foto: Linke

Nach einem Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs gegen den stellvertretenden Landeschef der saarländischen Linke, Andreas Neumann, will die Partei ihn ausschließen. Der Ortsverband der Linken in Saarbrücken-Malstatt habe am Montagabend beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf Parteiausschluss zu stellen, teilte Linken-Sprecher, Martin Sommer, am Dienstag in Saarbrücken mit. Neumann habe „dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Partei“ im Saarland schwer geschadet. Da sich ein Verfahren auf Parteiausschluss „über eine längere Zeit hinziehen“ werde, würde man es innerhalb des Ortsverbandes begrüßen, wenn Neumann freiwillig aus der Partei austrete.

Dies sieht auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Astrid Schramm, so. Für sie sei es eine „Selbstverständlichkeit, dass jemand, der der Partei einen solchen Schaden zugefügt hat, auch von sich aus austritt“. Sie begrüßte darüber hinaus die Entscheidung des Ortsverbandes in Saarbrücken-Malstatt, ein entsprechendes Ausschlussverfahren zu beantragen. Die stellvertretende Landesvorsitzende, Barbara Spaniol, gab sich auf SZ-Anfrage zu dem Thema dagegen betont neutral: „Das ist alleinige Sache des Ortsverbandes und des Betroffenen“.

Das Amtsgericht Saarlouis hatte gegen Neumann einen Strafbefehl erlassen, weil dieser nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existierenden Universität fälschlicherweise einen Doktortitel getragen hat (wir berichteten). Es erging eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung: Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro bleibt vorbehalten. Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 1800 Euro ausgesprochen.

 Saar-Linken-Vize Andreas Neumann

Saar-Linken-Vize Andreas Neumann

Foto: BeckerBredel

Nach Angaben des Amtsgerichts ist der Strafbefehl derzeit in der Zustellung an Neumanns Verteidiger. Dieser kündigte am Dienstag an, er werde – wie bei allen Strafbefehlen, die er für Mandaten erhalte – „vorsorglich fristwahrend“ Einspruch einlegen. Das sei seine „grundsätzliche Vorgehensweise“, sagte Anwalt Robin Sircar in Saarbrücken. Also auch im Fall Neumanns. Er werde dann mit dem Mandanten Akte und Inhalt noch mal prüfen, um zu entscheiden, ob der Einspruch aufrecht erhalten, oder später zurückgenommen werde. Zur Sache selbst könne er „zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nichts sagen“.

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