Linke: Parteigericht griff in Zuständigkeit staatlicher Gerichte ein

Saarlouis/Berlin. Die Bundesschiedskommission der Linken hat der saarländischen Schiedskommission der Partei angekreidet, sie habe unzulässig in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit eingegriffen. Die Landesschiedskommission (LSK) hatte einen Widerspruch von Joachim Schulgen, Mitglied des Stadtrates Saarlouis, angenommen und darüber entschieden

Saarlouis/Berlin. Die Bundesschiedskommission der Linken hat der saarländischen Schiedskommission der Partei angekreidet, sie habe unzulässig in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit eingegriffen. Die Landesschiedskommission (LSK) hatte einen Widerspruch von Joachim Schulgen, Mitglied des Stadtrates Saarlouis, angenommen und darüber entschieden. Schulgen war von der Fraktion Die Linke im Stadtrat ausgeschlossen worden. Schulgen legte Widerspruch bei der LSK ein. Die LSK gab ihm Recht.Doch die BSK befand nun einstimmig: Die LSK hätte das weder annehmen noch entscheiden dürfen. Denn es gehe um die Frage von Rechten und Pflichten einer Fraktion als "eines verfassungsrechtlich geschützten Teils eines kommunalen Verfassungsorgans." Die Feststellung der Rechte und Pflichten einer Fraktion aus gewählten Mitgliedern sei der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen. Die Partei-Kommission sei lediglich für parteiinterne Streitigkeiten zuständig. Deswegen dürfe künftig keine Schiedskommission Anträge annehmen, die aus einer Fraktion kommen und die Fraktion betreffen.

Den erfolgreichen Widerspruch vor der BSK in Berlin hatte Helmut Kokoschka, Mitglied der Fraktion der Linken im Saarlouiser Rat, eingelegt. Er hatte sich in Berlin von dem Wallerfanger Linken Gilbert Kallenborn vertreten lassen.

Schulgen hat sich inzwischen mit Ralf Erbe (früher FWG) zusammengetan. Sie wollen gemeinsam eine Fraktion im Saarlouiser Stadtrat bilden. we

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