Ämterhäufung Linke fordert Rücktritt des Landtagspräsidenten

Saarbrücken · Der Staatsanwalt wird gegen Landtagspräsident Meiser und SPD-Fraktionsvize Roth ermitteln. Nun werden Rücktrittsforderungen laut.

 Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine legte Landtagspräsident Klaus Meiser nahe, „einen klaren Strich zu ziehen“ und zurückzutreten.

Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine legte Landtagspräsident Klaus Meiser nahe, „einen klaren Strich zu ziehen“ und zurückzutreten.

Foto: BeckerBredel

Die Linksfraktion hat den Rücktritt von Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) gefordert. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in der Finanzaffäre beim Landessportverband (LSVS) beantragt, die parlamentarische Immunität des Präsidenten und des SPD-Vizefraktionschefs Eugen Roth aufzuheben, um Ermittlungen einzuleiten. Meiser ist Präsident des LSVS, Roth gehört dem Präsidium ebenfalls an. „Wir glauben, dass es jetzt geboten ist, einen klaren Strich zu ziehen“, sagte Linksfraktionschef Oskar Lafontaine. „Klaus Meiser sollte diese Funktion für das Parlament nicht mehr wahrnehmen.“ Auch die saarländischen Grünen, die nicht mehr im Landtag sitzen, forderten Konsequenzen. Meiser und Roth sollten ihre Ämter in Sport und Politik ruhen lassen, erklärte Landeschef Markus Tressel, „um eine konsequente Aufklärung zu ermöglichen und weiteren Schaden für Politik und Sport abzuwenden“. Der Mann, um den sich die Debatte im Wesentlichen drehte, fehlte gestern im Landtag: Meiser blieb krankheitsbedingt fern. Auch Innenminister Klaus Bouillon (CDU), der in der LSVS-Affäre ebenfalls in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten war (die SZ berichtete), fehlte wegen Krankheit.

Der Antrag der Linken, eine Begrenzung der Ämterhäufung von Landtagsabgeordneten durchzusetzen, scheiterte an den Stimmen von CDU und SPD. Auslöser des Vorstoßes waren die zahlreichen Ämter gewesen, die Meiser neben seinem Posten als Landtagspräsident innehat, darunter auch hochdotierte Aufsichtsratsmandate. Die Linke wollte erreichen, dass sich alle Fraktionen auf eine Obergrenze für solche Mandate einigen. Einige Politiker seien durch ihre Ämter befangen, erklärte Lafontaine. Anders als in Gemeindeparlamenten dürften sie aber dennoch an allen Entscheidungen im Landtag teilnehmen. „Ich halte das nicht für richtig.“ Als Beispiel nannte er etwa Meisers Aufsichtsratsposten beim Bergbaukonzern RAG. Bei einer Landtagsdebatte über den Anstieg des Grubenwassers stehe Meiser damit vor einem Interessenkonflikt, so Lafontaine. Als weiteres Argument führte er die Überlastung an: „Jeder muss sich die Frage stellen, ob er eine Vielzahl an Ämtern ausführen kann.“ Könne ein Politiker wegen der Fülle seiner Aufgaben nicht mehr „ordentlich arbeiten“, führe das dazu, dass das Vertrauen in die Politik beschädigt werde, so Lafontaine.

Auch die AfD ist der Ansicht, dass die Qualität der Arbeit leidet, wenn die Zahl der Ämter überhand nimmt. „Ich denke, es ist jedem klar, dass die Tätigkeit in mehr als einem Dutzend Aufsichtsräten und ähnlichem zwangsläufig zu Priorisierung führen muss“, sagte der AfD-Abgeordnete Lutz Hecker.

Die Linke hatte die Zahl der Mandate ursprünglich auf drei beschränken wollen, hatte die Passage aber gestrichen, um den anderen Fraktionen „eine Brücke zu bauen“, sich dem Antrag doch noch anzuschließen, wie Lafontaine zuvor erklärt hatte. Doch CDU und SPD wollten über diese Brücke offenbar nicht gehen. Sie sahen in dem Antrag der Linken eine rechtswidrige Einschränkung des freien Mandats der Landtagsabgeordneten. Dahinter steht die Idee, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen von Wählern oder Parteien nicht gebunden sind.

Dagmar Heib (CDU) hielt es sogar für unabdingbar, dass Abgeordnete weitere Tätigkeiten ausüben: Die gewählten Volksvertreter müssten in der Gesellschaft verankert sein, um den Willen der Wähler aufnehmen und umsetzen zu können. „Dazu zählt auch die Freiheit, andere Tätigkeiten während des Mandats auszuüben. Sie sind für eine bürgernahe Politik wünschenswert.“ Solche Verzahnungen erweiterten den Horizont der Abgeordneten. Notwendig sei ein verantwortungsvoller Umgang damit. Doch wer freie, unabhängige Abgeordnete wolle, müsse ihnen auch ein Mindestmaß an Vertrauen entgegenbringen, dass sie eben das tun. Basis für dieses Vertrauen sei Transparenz. Die sei aber mit den bestehenden Regeln gegeben, war Heib überzeugt.

Die Abgeordneten sind bislang verpflichtet, Einkünfte aus Tätigkeiten als Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat von Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und ähnlichem anzugeben. Ihre Vergütung müssen sie in Stufen angeben, wenn diese 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr übersteigen.

Auch Petra Berg (SPD) bezeichnete die Tätigkeiten als wichtiges Element, um die „Verbindung in die Bevölkerung“ zu wahren. Sie warnte davor, alle Ämter zu stigmatisieren: „Von Abgeordneten wird auch erwartet, dass sie insbesondere Tätigkeiten, die mit hohem gesellschaftlichem Engagement verbunden sind, übernehmen.“ Als Beispiel nannte sie etwa das Engagement ihres Parteikollegen Eugen Roth im Förderverein der Biedersbergschule Neunkirchen. Das Präsidium des Landtags werde über die Reglementierung von Tätigkeiten beraten und wo es nötig sein sollte, nachbessern, versprach Berg.

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