Justiz Liegestütze auf dem Altar beschäftigen erneut Gericht

Saarbrücken · Der Prozess gegen den Saarbrücker Künstler Alexander Karle wird am 15. Mai vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

 Künstler Alexander Karle.

Künstler Alexander Karle.

Foto: Foto © Rich Serra - www.rich-se/Rich Serra

Wie das Oberlandesgericht gestern mitteilte, haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt. Bei der Revision werden – anders als bei der Berufung – nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern es wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Alexander Karle war im Januar 2016 in den abgesperrten Altarraum der katholischen Basilika St. Johann in Saarbrücken auf den Altar geklettert, hatte 26 Liegestütze gemacht und sich auf den Altar gelegt, um sich von der Anstrengung zu erholen. Ein Gottesdienst fand dabei nicht statt. Das Geschehen zeichnete er auf einer Videokamera auf für seine Videoinstallation „pressure to perform“. Diese zeigte er anschließend in Endlosschleife auf einem Bildschirm im Schaufenster eines Künstlerhauses. Mit der Installation wollte der Angeklagte seine kritische Haltung gegenüber dem Druck der Leistungsgesellschaft zeigen, der nichts mehr heilig sei, so das Oberlandesgericht.

Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den Angeklagten 2017 wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil hob das Landgericht später auf. Es sprach den Angeklagten nur wegen Hausfriedensbruchs schuldig, verwarnte ihn und behielt sich die Verurteilung zu einer Geld­strafe von 50 Tagessätzen vor.

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