Letzte Ruhe für Waldi und Kitty

Saarbrücken. Auf dem 14 Hektar großen Tierfriedhof Wasenplatz kommen jedes Jahr 400 neue Tiergräber hinzu. Seit 1980 haben die Saarbrücker die Möglichkeit, ihre Haustiere hier bestatten zu lassen. Karl Werner Maier ließ auf dem Gelände seine erste Katze, Perserkater Ali, beerdigen. "Er war wie ein Familienmitglied für meine Frau und mich", erzählt der Rentner

 Zwei Tiergräber auf dem Saarbrücker Tierfriedhof Wasenplatz.Foto: Schülke

Zwei Tiergräber auf dem Saarbrücker Tierfriedhof Wasenplatz.Foto: Schülke

Saarbrücken. Auf dem 14 Hektar großen Tierfriedhof Wasenplatz kommen jedes Jahr 400 neue Tiergräber hinzu. Seit 1980 haben die Saarbrücker die Möglichkeit, ihre Haustiere hier bestatten zu lassen. Karl Werner Maier ließ auf dem Gelände seine erste Katze, Perserkater Ali, beerdigen. "Er war wie ein Familienmitglied für meine Frau und mich", erzählt der Rentner.

Während die Zahl der Tierbestattungen auf dem öffentlichen Tierfriedhof konstant bleibt, wenden sich immer mehr Besitzer an einen professionellen Tierbestatter. Das Haustier im Garten zu beerdigen ist schließlich nur erlaubt, wenn das Grundstück nicht im Einzugsbereich des Grundwassers liegt. Ansonsten begeht man eine bis zu 15 000 Euro schwere Ordnungswidrigkeit. "Sowohl in den Städten als auch auf dem Land gibt es eine zunehmende Tendenz, die Haustiere bestatten zu lassen", beobachtet Dr. Arnold Ludes, Präsident der saarländischen Tierärztekammer. Im Saarland gibt es die zwei deutschlandweit agierenden Tierbestatter "Anubis" und "Tierbestattung im Rosengarten", die ihre Filialen in Saarbrücken beide 2005 gegründet haben. Das Hauptgeschäft sei mit Abstand die Einzeleinäscherung von Hunden und Katzen, berichtet Harald Pitz, Leiter der Saarbrücker Filiale "Tierbestattung im Rosengarten". Tierbestatter Pitz bietet aber auch Erd- und Seebestattungen sowie Sammelkremierungen an. Die meisten seiner Kunden würden die Asche ihrer kremierten Haustiere Zuhause in einer Urne aufbewahren, so Pitz. Tiere, die weder auf dem eigenen Grundstück, dem Tierfriedhof oder durch einen Tierbestatter beerdigt werden, müssen vom Besitzer oder Tierarzt der Tierkörperbeseitigungsanstalt übergeben werden. Laut Gesetz müssen Tierleichen beseitigt werden, um die Übertragung von Krankheiten und Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Im vorigen Jahr wurden im Saarland etwa 1200 tote Hunde, 850 Katzen und 300 andere Haustiere eingesammelt und über die Tierkörperbeseitigungsgesellschaft "entsorgt", so Michael Moseler, Geschäftsführer des Unternehmens.

Eine Entsorgung durch die Tierkörperbeseitigung heißt Karl Werner Maier nicht gut - Menschen, die ihr Haustier dort abgeben, seien für ihn keine Tierfreunde. Der Rentner besucht das Grab seiner vor neun Jahren gestorbenen Katze Ali jede Woche. "Ich nutze die Zeit, denn es kann jeden Tag vorbei sein." Der Tierfriedhof ist ein Privatgelände der Stadt und der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb behält sich vor, nach einer Mindestruhezeit von drei Jahren, die Gräber wiederzubelegen. "Ich bin froh, dass es hier einen Ort zum Trauern gibt", sagt Maier beim Verlassen des Friedhofes.

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