Lehrerin bekam Gehalt doppelt - Land fordert 184 000 Euro zurück

Saarlouis. Nach ihrer Frühpensionierung war offenbar ein warmer Geldregen aus der Landeskasse auf die heute 62 Jahre alte Lehrerin a.D. niedergegangen. Weil irgendjemand irgendwie versäumt hatte, die zuständige Besoldungsstelle über den Ruhestand der Pädagogin zu informieren, wurde die Frau so behandelt, als sei sie noch im Dienst und bekam ihr normales Gehalt weiter

Saarlouis. Nach ihrer Frühpensionierung war offenbar ein warmer Geldregen aus der Landeskasse auf die heute 62 Jahre alte Lehrerin a.D. niedergegangen. Weil irgendjemand irgendwie versäumt hatte, die zuständige Besoldungsstelle über den Ruhestand der Pädagogin zu informieren, wurde die Frau so behandelt, als sei sie noch im Dienst und bekam ihr normales Gehalt weiter. Weil sie aber im Ruhestand war, bekam sie ordnungsgemäß von der Versorgungsstelle ihr Ruhegehalt. Und keiner bemerkte es.Das ging so insgesamt 44 Monate, in denen rund 184 000 Euro zu viel auf dem Konto der Beamtin landeten. Erst ein Tipp von einem anderen Amt soll das Ganze angeblich aufgedeckt haben. Ob das mit dem Tipp stimmt, blieb gestern in dem weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess vor dem Verwaltungsgericht offen. Dort forderte das Saarland die zu viel gezahlten Bezüge von fast 4200 Euro im Monat zurück. Dem Vernehmen nach hieß es dazu seitens der Beamtin im Ruhestand, sie sei psychisch krank und habe gar nicht gemerkt, dass sie zu viel Geld bekommen habe. Aber sie habe alles ausgegeben für ein gutes Leben mit Reisen und Champagner.

Das Verwaltungsgericht überzeugte dies nicht. Dazu der Vorsitzende Richter in der öffentlichen Urteilsbegründung: Die Klägerin habe das Geld zu Unrecht erhalten und dies gewusst. Sie müsse das Geld deshalb zurückzahlen. Das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung begrüßte dieses Urteil. Aus seiner Sicht kann die Lehrerin a.D. nun auch beamtenrechtlich belangt werden, weil sie als Staatsdienerin ihr doppeltes Gehalt hätte offenbaren müssen. Ähnlich sieht das wohl auch die Staatsanwaltschaft, die Anklage wegen Betruges durch Unterlassen gegen die Lehrerin im Ruhestand erhoben haben soll. wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort