Landgericht Frankenthal Lebenslange Haft nach Pflegeheim-Morden

Frankenthal · Drei ehemalige Mitarbeiter eines pfälzischen Pflegeheims haben zwei Seniorinnen getötet sowie Bewohner gequält und bestohlen. Das Landgericht Frankenthal verhängte gestern schwere Strafen gegen die Angeklagten.

 In diesem Seniorenheim sollen die drei Angeklagten ihr Unwesen getrieben haben.

In diesem Seniorenheim sollen die drei Angeklagten ihr Unwesen getrieben haben.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Lebenslange Haft und eine besondere Schwere der Schuld: Im Prozess um Morde in einem Altenheim im pfälzischen Lambrecht hat das Landgericht Frankenthal gestern schwere Strafen gegen ehemalige Mitarbeiter verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass eine 27-jährige Pflegerin und zwei Pflegehelfer im Alter von 25 und 49 Jahren zwei Bewohnerinnen ermordet sowie Senioren gequält und bestohlen haben.

Die drei Angeklagten nahmen das Urteil beinahe ungerührt auf. Die 27-Jährige schüttelte nur hin und wieder leicht mit dem Kopf oder zog die Augenbrauen hoch. „Ich würde mit euch auch morden“, soll sie zu Beginn in die gemeinsame WhatsApp-Gruppe des Trios geschrieben haben. Die Auswertung dieser Chats hatte die Ermittler auf die Spur der drei Mitarbeiter gebracht. Dass die beiden Heimbewohnerinnen auf unnatürliche Weise gestorben waren, hatte man zu ihrem Todeszeitpunkt nicht festgestellt.

Mehr als drei Stunden brauchte Richterin Eva van Daele-Hunt, um die Begründung zu verlesen. Im ersten Fall erstickte der 25-Jährige eine 85-Jährige während einer Nachtschicht Ende Dezember 2015 mit einem Kissen. Den Tipp dazu hatte ihm die 27-Jährige von zu Hause aus per Chat gegeben. Im zweiten Fall spritzten die beiden Männer einer 62-jährigen Bewohnerin so viel Insulin, dass sie starb. In einem dritten Fall spritzten die 27-Jährige und der 49-Jährige einer Seniorin Insulin und Morphin. Die 89-Jährige überlebte. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging das Gericht hier nicht von einem Mordversuch, sondern von gefährlicher Körperverletzung aus, weil keine Tötungsabsicht zu erkennen gewesen sei.

Die Verteidiger des 49-Jährigen hatten kritisiert, dass sich die Anklage größtenteils auf die Chats als Beweismittel stütze – bei diesen Unterhaltungen habe es sich nach ihrer Ansicht zum Teil aber um Fantasien oder Rollenspiele gehandelt. Das Gericht sah das anders: Das seien nur Schutzbehauptungen.

Auch dass die Pfleger die Seniorinnen von einem langen Leiden erlösen wollten, glaubt das Gericht nicht. „Es ging ihnen darum, ihr Machtgefühl und ihr Geltungsstreben zu befriedigen“, sagte die Richterin. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, stellte das Gericht für alle drei Angeklagten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft Gerichtsangaben zufolge nahezu ausgeschlossen. Realistisch wären Strafen von 18 bis 20 Jahren. Wegen des hohen Strafmaßes kündigten die Verteidiger der Angeklagten an, eine Revision zu prüfen.

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