Streit um Inklusion an Schulen Förderschulen erfahren Rückendeckung

Saarbrücken/St. Wendel · Lebenshilfe und CDU-Fraktion sehen keinen Verstoß gegen UN-Behindertenrechts-Konvention. Lob für das Zwei-Säulen-Modell.

 Förderschulen würden dem Anspruch auf schulische Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe gerecht, sagt Bernhard Müller, Chef der Saar-Lebenshilfe.

Förderschulen würden dem Anspruch auf schulische Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe gerecht, sagt Bernhard Müller, Chef der Saar-Lebenshilfe.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Es gibt in der saarländischen Politik nur noch wenige Bereiche, in denen Standpunkte unversöhnlich aufeinanderprallen. Bei der Auseinandersetzung um die beste Förderung und Bildung von behinderten Kindern und Jugendlichen ist das der Fall. Die Debatte um die UN-Behindertenrechts-Konvention und die Inklusion Behinderter im saarländischen Schulsystem wird ideologisch geführt. So warf das Bündnis inklusive Bildung, in dem die Arbeitskammer Saar, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Vereine Miteinander leben lernen sowie Landeselternitiative für Bildung organisiert sind, jetzt der CDU/SPD-Landesregierung vor, gegen eigene Beschlüsse zur Umsetzung der Inklusion Behinderter an Regelschulen zu handeln und gegen die UN-Konvention zu verstoßen. Als Indiz dafür sieht das Bündnis die Errichtung zweier neuer Förderschulen für sozial-emotionale Entwicklung zu Anfang des laufenden Schuljahres auf Kosten einer weiteren  Verbesserung der Inklusion an Regelschulen. Zudem sieht das Bündnis grundsätzlich in dem Zwei-Säulen-Modell des Saarlandes mit Förderschulen und Inklusion an Regelschulen einen Verstoß gegen die UN-Konvention, die „eine Schule für alle“ vorschreibe.

Diese Fundamental-Kritik ließ die Befürworter des saarländischen Wegs in der Behinderten-Politik nicht ruhen. Bernhard Müller, Chef der Lebenshilfe im Saarland,  erklärte gegenüber der SZ, dass die UN-Behindertenrechts-Konvention   keine Differenzierung des Bildungssystems in Förderschulen und Regelschulen verbiete. „Bildung hat Vorkehrungen zu schaffen, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Einzelnen zu berücksichtigen“, betonte Müller. Die Lebenshilfe sei selbst Träger von Förderschulen, so Müller.

Deutschland hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen (inklusiven), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. So steht es in Artikel 24 der UN-Konvention. Von Schulformen, an denen dies umgesetzt werden soll, ist nicht die Rede.

Müller nannte die gemeinsame Beschulung von Kindern mit einer Behinderung und nicht behinderten Kindern „ein langfristiges Ziel der Bildungspolitik“. Dieses Ziel könne  im Sinne der Inklusion nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen in den bestehenden Schulsystemen eine gemeinsame Beschulung zuließen. Die Förderschulen würden dem Anspruch auf schulische Integration und gesellschaftlicher Teilhabe bereits gerecht, meinte Müller.  

Der Behinderten-Experte der CDU-Landtagfraktion, Hermann Scharf, pflichtete Müller bei. „Die vielen Gespräche, die wir mit Eltern von Kindern mit Behinderung führen, zeigen uns deutlich, dass das bestehende System für die betroffenen Kinder das richtige ist“, sagte Scharf. Der Elternwille und das Wohl der Kinder stünden für die CDU im Mittelpunkt. Den Weg zu neuen Förderschulen einzuschlagen, sei bundesweit von Bildungs-Experten „durchweg positiv bewertet“ worden, so Scharf.

 Saar-Lebenshilfe-Vorsitzender Bernhard Müller  Foto: Joachim Krass

Saar-Lebenshilfe-Vorsitzender Bernhard Müller Foto: Joachim Krass

Foto: Joachim Krass/JoKrass

Barbara Spaniol, Bildungs-Expertin der Linksfraktion erklärte, dass das Bündnis für Inklusion recht habe. Es brauche entsprechende Fachkräfte an allen Regelschulen, damit die Inklusion gelinge. „Also neben Lehrkräften, sonder- und inklusionspädagogisches Personal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“, betonte Spaniol.

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