Lebacher Kneipp-Verein beantragt Gemeinnützigkeit

Lebach. Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Kneipp-Vereins Lebach beschloss, beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen

Lebach. Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Kneipp-Vereins Lebach beschloss, beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Der Grund dafür liegt in der jüngsten finanzpolitischen Entwicklung: Die übergeordneten Dachverbände, hier der Kneipp-Bund und der Landessportverband, dürfen ihre untergeordneten Vereine nur noch finanziell, materiell oder ideell fördern, wenn diese als gemeinnützig anerkannt sind, sonst verlieren sie selbst ihre Gemeinnützigkeit. Weil der Kneipp-Verein in seiner Tätigkeit und auch laut Satzung den Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit entspricht, dürfte die Beantragung keine Probleme aufwerfen. Nach Auskunft des Finanzamtes musste lediglich eine Ergänzung in den Paragraf 18 der Satzung aufgenommen werden, wo es um die Auflösung des Vereins geht.Pressewart gesuchtWeil nun einmal Satzungsänderungen, auch wenn sie noch so klein sind, nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden können, musste diese Versammlung einberufen werden. Die Änderung war auch kein Problem; und da man ja ohnehin am Ändern war, wurden gleich auch noch drei weitere kleine Absätze angepasst, die nicht mehr der Entwicklung des Vereins entsprachen.Während das Amt des Organisationsleiters mit Werner Pistorius besetzt werden konnte, ist der Vorstand immer noch auf der Suche nach einem Pressewart. red

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