"Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln"

Frage: Ich bekomme häufig Werbeanrufe. Oft wird behauptet, ich hätte schon einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen, ich könne den Vertrag nur beenden, wenn ich nochmals für drei Monate zustimme. Wie verhalte ich mich richtig?Antwort: Bei unerbetenen Werbeanrufen ist Höflichkeit fehl am Platz

Frage: Ich bekomme häufig Werbeanrufe. Oft wird behauptet, ich hätte schon einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen, ich könne den Vertrag nur beenden, wenn ich nochmals für drei Monate zustimme. Wie verhalte ich mich richtig?

Antwort: Bei unerbetenen Werbeanrufen ist Höflichkeit fehl am Platz. Am Besten legen Sie sofort auf, wenn Sie ungebeten angerufen werden und Ihnen ein Vertrag unterstellt oder ein Gewinn versprochen wird. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln - bei den gut geschulten Mitarbeitern der Gewinnspielfirmen zieht man meist den Kürzeren.

Frage: Ich habe angeblich einen Vertrag abgeschlossen, aber nur am Telefon, ich habe nichts unterschrieben. Jetzt hat die Firma Geld von meinem Konto abgebucht - das habe ich aber zurückbuchen lassen. Nun bekam ich eine Mahnung. Was soll ich tun?

Antwort: Achtung! Auch nur telefonisch geschlossene Verträge sind wirksam, sie bedürfen nicht der Bestätigung durch eine Unterschrift. Durch das Rückbuchen einer Lastschrift wird ein rechtsgültiger Vertrag nicht gelöscht, der Zahlungsanspruch besteht weiter. In einem solchen Fall sollte man eine Verbraucherzentrale zur Beratung aufsuchen.

Frage: Ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe mit der sehr netten Dame am Telefon gesprochen - und jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem ich als Mitspieler an einem Gewinnspiel begrüßt werde. Was soll ich tun?

Antwort: Innerhalb von 14 Tagen können Verbraucher einen telefonisch geschlossenen Vertrag in der Regel widerrufen. Sie sollten per Einschreiben gegen Rückschein ein Schreiben an das Unternehmen senden, in dem Sie den Vertrag einfach widerrufen, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Heben Sie die Kopie des Schreibens und den Einlieferungsbeleg gut auf.

Frage: Ich wurde angeblich von der "GEZ" angerufen. Auch wurde behauptet, die Verbraucherzentrale sei dran. Als die dann meine Kontonummer wollten, habe ich aufgelegt...

Antwort: Die Masche mit der "GEZ" ist nicht neu, es handelt sich tatsächlich nicht um die GEZ sondern um dreiste Geschäftemacher, die die Kontonummer in Erfahrung bringen wollen um Geld einzuziehen. Auch die Verbraucherzentrale ruft von sich aus niemanden unerbeten an, um ihn in Listen eintragen zu lassen, die vor eben solchen unerbetenen Anrufen schützen sollen. Mein Tipp: einfach auflegen, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln.

Frage: Meine über 80-jährige Mutter bekommt zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden, Anrufe von Glücksspielunternehmen. Was können wir tun?

Antwort: Wenn die Belästigungen durch unerbetene Werbeanrufe derart groß sind, sollte man sich von seinem Telefonanbieter eine neue Rufnummer zuteilen lassen und diese nicht ins Telefonbuch eintragen lassen. Dies kostet zwar in der Regel eine Gebühr, man hat dann aber Ruhe. Auch ganz wichtig: Geben Sie Ihre persönlichen Daten, auch die Telefonnummer, nur Menschen weiter, mit denen Sie in Kontakt treten wollen. Auch Preisrätsel dienen oft nur der Gewinnung neuer Adressen und Telefonnummern.

Weitere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in: Saarbrücken, Trierer Straße 22, Tel. (06 81) 50 08 90; Dillingen. Merziger Straße 46, Tel. (0 68 31) 97 65 65 und Merzig, Bahnhofstraße 1, Tel. (0 68 61) 54 44

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