Landeswahlleitung informiert Wie Sie wählen können, wenn Sie sich kurz vor der Landtagswahl mit Corona infizieren

Es sind nur noch wenige Tage bis zur Landtagswahl 2022 im Saarland. Die Corona-Fallzahlen sind aber weiterhin hoch. Wie Sie ihre Stimme abgeben können, wenn Sie sich noch kurz vor der Wahl infizieren.

Landtagswahl im Saarland: Die Spitzenkandidaten in der Übersicht (Fotos)
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Das sind die Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2022 im Saarland

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Foto: BeckerBredel

Am Sonntag, 27. März 2022, können Sie Saarländerinnen und Saarländer ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben. Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In den Wahllokalen wird aufgrund der Corona-Pandemie Maskenpflicht gelten, das teilte die Landeswahlleitung am Montag mit. Ausnahmen gelten für Menschen mit einem ärztlichen Attest. Es kann allerdings sein, dass Sie die Maske zur Identifikation kurz abnehmen müssen.

Briefwahl bei Corona-Infektion

Angesichts der hohen Inzidenzen kann es allerdings auch sein, dass Sie kurz vorher oder am Wahltag eine Infektion mit dem Coronavirus feststellen und das Wahllokal dann nicht betreten können. In diesem Fall können Sie noch kurzfristig Briefwahl beantragen. Regulär ist dies bis zum 25. März um 18 Uhr möglich. In besonderen Fällen, wie einem positiven Schnell- oder PCR-Test, werden Wahlscheine noch bis 15 Uhr am Wahltag ausgestellt. Dazu müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde im Wahlamt anrufen. Diese sind unter anderem für alle Rückfragen zur Briefwahl auch am Wahlsonntag besetzt.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann entweder von einem Boten gebracht oder Sie lassen die Unterlagen von einer anderen Person abholen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht ausstellen und ihren Ausweis mitgeben.

Dann können Sie zu Hause wählen. Entweder wartet der Bote dann solange auf Sie und nimmt die Unterlagen wieder mit oder Sie lassen die Unterlagen von einer anderen Person, der sie vertrauen, abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen aber in jedem Fall am Sonntag um 18 Uhr eingegangen sein. Entweder per Post oder durch persönliche Abgabe. Deshalb sollten Briefwähler ihre Unterlagen am besten spätestens am Donnerstag, 24. März zur Post geben.

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