Landtagswahl im Saarland 2022 Das sind die Aufgaben des Landtags

Saarbrücken · Die Landtagswahl steht an: Am 27. März 2022 wählen Saarländerinnen und Saarländer einen neuen Landtag. Doch was sind eigentlich seine Aufgaben? Ein Überblick.

Landtagswahl im Saarland 2022: Welche Aufgaben hat der Landtag? - Der Überblick
Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Mitglieder des Landtags werden alle fünf Jahre vom Volk gewählt. Im Saarland findet die nächste Landtagswahl am 27. März 2022 statt.

Der saarländische Landtag besteht aus 51 Abgeordneten und ist damit die kleinste im gesamten Bundesgebiet. Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes und an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden. Faktisch stehen die Abgeordneten aber auch in der Fraktionsdisziplin.

Die wichtigsten Aufgaben des Landtags im Saarland 

  • Die öffentliche Diskussion der unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung
  • Der Beschluss von Gesetzen
  • Die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung 
  • Die Wahl des Ministerpräsidenten
  • Die Festlegung des Landeshaushaltes 

Die wichtigsten Gebiete, auf denen das Land Gesetze erlassen kann

  • Polizei
  • Bildung
  • Kultur
  • Rundfunk
  • Recht der Kommunen
  • Organisation der Verwaltung

So arbeitet der Landtag im Saarland

Die Abgeordneten der gleichen Partei oder gleicher Gesinnung schließen sich zu Fraktionen zusammen. Diese koordinieren die Arbeit ihrer Mitglieder. Sie ermöglichen ihnen eine Spezialisierung auf bestimmte Politikbereiche, führen Auffassungen der Fraktionsmitglieder zu gemeinsamen Standpunkten zusammen und bringen gemeinsame Initiativen, Anträge und Anfragen in den Landtag ein.

Der Landtagspräsident steht dem Landtag vor und wahrt dessen Rechte. Er vertritt das Parlament nach außen, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Der Präsident wird vom Landtag gewählt und übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, kann ihm der Präsident einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder ihn bis zu 10 Sitzungstage von den Landtagssitzungen ausschließen.

Landtagspräsident, Vizepräsidenten und Schriftführer bilden das Präsidium; werden die Vorsitzenden der Fraktionen hinzugezogen, spricht man von dem "Erweiterten Präsidium". In anderen Parlamenten wird dies auch "Ältestenrat" genannt.

 Einmal im Monat tagt der Landtag als Ganzes (Plenum), um Gesetze und Anträge zu beraten und zu beschließen, aktuelle Themen zu erörtern und Fragen an die Regierung zu stellen.

Plenarsitzungen sind öffentlich und dauern im saarländischen Landtag normalerweise den ganzen Tag. Die Tagesordnung wird dabei ohne Unterbrechung (mit Ausnahme einer Mittagspause) unter Leitung des Präsidenten oder Vizepräsidenten abgearbeitet. Anders als das Plenum tagen die Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich, es sei denn dies wird beschlossen.

In der Zeit zwischen den Plenarsitzungen tagen die Ausschüsse. Dabei handelt es sich um kleine, spezialisierte Arbeitsgremien, in denen Abgeordnete Detailarbeit leisten und Empfehlungen für das Plenum erarbeiten. Die Ausschüsse des saarländischen Landtages überarbeiten unter anderem Gesetzentwürfe, erarbeiten Kompromisse zwischen den Fraktionen und lassen sich von der Regierung Bericht erstatten.

Der wichtigste Teil der Abgeordnetentätigkeit findet neben der Arbeit in den Plenarsitzungen in den Ausschuss- und den Fraktionssitzungen statt.

Der Landtag kontrolliert die Regierung des Saarlandes

Kontrolle im parlamentarischen Verständnis beinhaltet die nachträgliche Überprüfung, Beanstandung und Billigung des staatlichen Handels. Kontrolle bedeutet jedoch auch die Formulierung von Empfehlungen für zukünftiges Handeln und die politische Mitgestaltung durch Beschlüsse.

Das stärkste Kontrollinstrument des Parlamentes ist das Misstrauensvotum, da der Ministerpräsident und die Minister für ihre Amtsführung das Vertrauen des Parlamentes benötigen. Verliert die Regierung dieses Vertrauen, dann muss sie aus dem Amt scheiden.

Zur Kontrolle der Regierung stehen jedoch noch weitere Instrumente zur Verfügung:

  • die mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Landtages
  • die (schriftliche) Anfrage, die jedes Mitglied einbringen kann, die von dem Landtagspräsidenten an die Landesregierung weiter geleitet wird und innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet wird
  • die Große Anfrage, die von mindestens fünf Abgeordneten oder einer Fraktion gestellt werden kann, ebenfalls schriftlich beantwortet wird und auf Antrag zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht werden kann
  • die Dringlichkeitsanfrage und die Aktuelle Aussprache, die zu Themen von aktuellem und allgemeinem Interesse von einer Fraktion oder mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden kann

Die Abgeordneten des Landtags wählen den Ministerpräsidenten des Saarlandes

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird von den Landtagsabgeordneten gewählt, die spätestens am 30. Tag nach der Landtagswahl zum ersten Mal zusammenkommen müssen. Wird der Ministerpräsident nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammentreten des neuen Landtags gewählt, wird er aufgelöst. In diesem Fall müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Der Ministerpräsident hat den Vorsitz der Landesregierung  inne. Er ist der Vertreter des Saarlandes nach außen, legt Geschäftsbereiche der Minister fest und verkündet diese im Amtsblatt, leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung und bestimmt die Richtlinien der Politik.

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