Landtag prüft Döring-WechselAuch über diese Wahlanfechtungen muss der Landtag entscheiden

Saarbrücken. Der Wechsel der Linken-Politikerin Pia Döring von der Linken zur SPD noch vor dem Zusammentritt des neuen Landtags hat im Parlament ein Nachspiel. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages wird sich nach SZ-Informationen in den nächsten Wochen mit dem Fall beschäftigen, nachdem vier Wähler aus dem Saarpfalz-Kreis die Wahl vom 25. März in diesem Punkt angefochten haben

 Pia Dörings Wechsel von der Linken zur SPD schlägt in der Landespolitik hohe Wellen. Foto: Dietze/dpa

Pia Dörings Wechsel von der Linken zur SPD schlägt in der Landespolitik hohe Wellen. Foto: Dietze/dpa

Saarbrücken. Der Wechsel der Linken-Politikerin Pia Döring von der Linken zur SPD noch vor dem Zusammentritt des neuen Landtags hat im Parlament ein Nachspiel. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages wird sich nach SZ-Informationen in den nächsten Wochen mit dem Fall beschäftigen, nachdem vier Wähler aus dem Saarpfalz-Kreis die Wahl vom 25. März in diesem Punkt angefochten haben. Allzu große Chancen werden der Eingabe aber nicht eingeräumt: Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner hält die Anfechtung in einem Schreiben an die Abgeordneten für unbegründet.Der Linken-Landesvorsitzende Rolf Linsler sagte, nach seinem Kenntnisstand seien die vier Männer keine Parteimitglieder, sie handelten auch nicht im Auftrag der Parteispitze. Sie hätten ihn lediglich gefragt, ob er etwas gegen die Wahlanfechtung habe - dies sei aber nicht der Fall. "Wir, Wählerinnen und Wähler der Partei DIE LINKE aus dem Wahlkreis Neunkirchen, werden durch die Verteilung des Mandates an Frau Pia Döring ignoriert und betrogen", heißt es in dem neunseitigen Schriftsatz, der Anfang Mai bei der Landeswahlleiterin einging und den sie anschließend an das Parlament, das nun darüber zu entscheiden hat, weiterleitete.

Die vier Männer aus St. Ingbert, Blieskastel und Homburg fordern, das Wahlergebnis müsse neu festgestellt werden "mit der Maßgabe, dass Frau Pia Döring für die Partei DIE LINKE nicht als gewählte Bewerberin festgestellt wird". Stattdessen müsse die Landeswahlleiterin die auf der Wahlkreisliste Neunkirchen nachfolgende Kandidatin Sandy Stachel als sogenannte Listennachfolgerin berufen. Mit einem ähnlichen Ansinnen war die Linkspartei bereits kurz vor der konstituierenden Sitzung des Landtags am 24. April bei der Landeswahlleiterin abgeblitzt. Die Partei erwägt nach Linslers Worten deshalb, vor den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zu ziehen. Geprüft werde auch eine Strafanzeige wegen Wahlbetrugs direkt gegen Döring. Ein mit der Prüfung beauftragter Kölner Anwalt sei zu dem Ergebnis gekommen, ein Prozess könne "so und so ausgehen". Bevor die Entscheidung über eine Anzeige fällt, soll nun ein zweiter Jurist den Fall bewerten. Zur Linken-Offensive gegen Dörings Parteiwechsel gehört auch ein Antrag im Landtag mit der Forderung, dass der Fraktion durch den Wechsel kein Nachteil bei den staatlichen Fraktionszuschüssen entstehen darf. Er hat aber kaum Aussichten auf Erfolg.

In der Wahlanfechtung wird argumentiert, die Sitzverteilung bei der Konstituierung des neuen Landtags habe nicht dem Willen des Wählers entsprochen, weil Döring zu diesem Zeitpunkt bereits von der Linken zur SPD gewechselt sei. Dass kein Listennachfolger berufen worden sei, stelle einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Gleichheit der Wahl, der Volkssouveränität und der repräsentativen Demokratie dar. Die vier Linken-Wähler argumentieren mit einem Passus des Landtagswahlgesetzes, der den speziellen Fall regelt, wenn ein Abgeordneter stirbt oder sein Mandat abgibt. Laut Gesetz rückt der nächste Kandidat auf der Liste nur dann ins Parlament nach, wenn er nach wie vor der Partei angehört, für die er bei der Wahl kandidiert hatte. Es sei kein Grund erkennbar, weshalb beim "Ersterwerb" eines Mandates weniger strenge Voraussetzungen gelten sollten als bei der Listennachfolge, heißt es in der Wahlanfechtung.

Landeswahlleiterin Schmitz-Meßner sieht das anders. In einer Stellungnahme für den Landtag schreibt sie, Döring sei am 4. April vom Landeswahlausschuss als "gewählte Bewerberin" festgelegt worden und habe ihr Mandat mit der konstituierenden Sitzung des Landtags erworben. Da kein Fall der Listennachfolge vorliege, könne auch der erwähnte Passus des Landtagswahlgesetzes daran nichts ändern.Foto: landeswahlleiterin

• Der Chef der Freien WählerSaarlouis, Altomaro Locurcio, beklagt, zur Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde müssten auch die ungültigen Stimmen mit berücksichtigt werden. In diesem Fall wären die Grünen jetzt nicht mehr im Landtag.

• Eine Wahlberechtigte aus Ottweiler moniert die ihrer Ansicht nach zu hohe Zahl der erforderlichen Unterstützer-Unterschriften zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die Fünf-Prozent-Hürde und das Verfahren zur Mandats-Berechnung.

• Ein Funktionär der Splitterpartei "Freie Union" wendet unter anderem ein, durch einen Fehler der Kreiswahlleitung sei weniger Zeit geblieben, um Unterstützer-Unterschriften zu sammeln. Wegen Formfehlern hält die Landeswahlleiterin diese Anfechtung für unzulässig.

• Ein Jurist aus dem NPD-Umfeld hat die Wahl beim Verfassungsgerichtshof angefochten - der Landtag ist bei der Prüfung daher außen vor. Der Mann wendet sich unter Berufung auf europäisches Recht gegen die Fünf-Prozent-Hürde.kir

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