Landtag muss über die Anfechtung der Wahl entscheiden

Saarbrücken. Der neu gewählte Landtag des Saarlandes muss nach seiner Konstituierung am 23. September über die Anfechtung der Landtagswahlen vom 30. August entscheiden

Saarbrücken. Der neu gewählte Landtag des Saarlandes muss nach seiner Konstituierung am 23. September über die Anfechtung der Landtagswahlen vom 30. August entscheiden. Andreas Bittner, stellvertretender Landeswahlleiter, teilte gestern auf Anfrage mit, seine Behörde werde die Wahlanfechtung des Püttlinger Rechtsanwaltes Hans-Georg Warken "mit einer kurzen Stellungnahme" an den Landtag schicken. Aus der Landtagsverwaltung war zu erfahren, dass sich der Wahlprüfungsausschuss des neuen Parlamentes dann mit dem Fall beschäftigen werde und voraussichtlich auch einen Beschlussvorschlag für das Plenum vorbereiten wird. Der Landtagsbeschluss, dessen Termin noch nicht absehbar ist, könne dann auf Antrag vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden.Rechtsanwalt Warken hat - wie berichtet - im Auftrag von fünf Mitgliedern der Partei "Die Linke" die Wahl angefochten. Er argumentiert, die Wahl sei im Wahlkreis Neunkirchen "unter Beteiligung einer unter Verstoß gegen grundlegende Wahlrechtsgrundsätze aufgestellten Liste" der Linkspartei durchgeführt worden. An der Kandidatenkür hätten im Saarland nicht wahlberechtigte Parteimitglieder teilgenommen. Der Kreiswahlleiter sei von einer Vertrauensperson und anderen Partei-Verantwortlichen "getäuscht worden". mju

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