Verwaltungsgebühren an den Hochschulen Landtag macht Weg frei für Campus-Gebühren

Saarbrücken · Der saarländische Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es den Hochschulen ermöglicht, Verwaltungsgebühren zu erheben. Ein Antrag der Linksfraktion, der das verhindern wollte, wurde abgelehnt. Die saarländischen Hochschulen können ab dem Wintersemester 2018/19 von ihren Studierenden eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester – also 100 Euro pro Jahr – erheben. Der Beitrag soll für Verwaltungsdienstleistungen wie Einschreibung, Beurlaubung und Exmatrikulation erhoben werden.

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) betonte: „Wir zwingen die Hochschulen nicht, Gebühren zu erheben. Wir räumen ihnen die Möglichkeit ein.“ Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro, die die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) ab dem Jahr 2020 erhalten sollen, seien nicht an die Bedingung geknüpft, dass die Hochschulen die Gebühr erheben. Die Universität und die HTW hatten bereits signalisiert, dass sie die Verwaltungsgebühr einführen werden.

Linke und AfD hatten das Vorhaben scharf kritisiert. Die Linken-Abgeordnete Barbara Spaniol bezeichnete sie als Studiengebühren durch die Hintertür: „Dadurch werden vor allem diejenigen belastet, die bereits jetzt jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“

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