Ämterhäufung Landtag lehnt schärfere Regelungen für Mandate in Aufsichtsräten ab

Saarbrücken · Vorerst wird es keine neuen Regeln für Nebentätigkeiten von Landtagsabgeordneten geben.

 Der Landtag des Saarlandes in Saarbrücken.

Der Landtag des Saarlandes in Saarbrücken.

Foto: BeckerBredel

Die CDU/SPD-Mehrheit im saarländischen Landtag hat eine Initiative für schärfere Regeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten abgelehnt. Die Linke hatte beantragt, Ämter und Funktionen in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten oder sonstigen Gremien von Unternehmen, Verbänden oder öffentlichen Einrichtungen zahlenmäßig zu begrenzen. Dazu sollte eine gemeinsame Initiative aller Landtagsfraktionen angestrebt werden. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine begründete die Initiative seiner Fraktion damit, dass es bei Abstimmungen im Landtag zur Befangenheit von Abgeordneten kommen könne und das Vertrauen in die Politik durch eine Ämterhäufung gefährdet sei. Ob ein Abgeordneter durch Aufsichtsratsmandate überlastet sei, müsse jeder selbst entscheiden. Die AfD schloss sich dem Linken-Antrag an.

CDU und SPD argumentierten mit dem freien Mandat der Abgeordneten. Eine Begrenzung, wie die Linke dies fordert, verstoße gegen die Freiheit des Mandats, erklärte die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib. Die SPD-Politikerin Petra Berg stellte aber in Aussicht, dass geprüft werden solle, ob die bestehenden Regeln ausreichen. „Wo Transparenz fehlt, muss sie hergestellt werden“, sagte sie.

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