Landrätin weist SPD-Kritik an Amtsblatt-Veröffentlichung zurück
Merzig-Wadern. Rehlinger und Rausch hatten Schlegel-Friedrich vorgeworfen, in einem Beitrag in den Amtsblättern nicht rein sachlich über die von der Landesregierung geplante Polizeireform zu berichten, sondern "reine Wahlpropaganda" zu betreiben und den politischen Gegner zu beschimpfen
Merzig-Wadern. Rehlinger und Rausch hatten Schlegel-Friedrich vorgeworfen, in einem Beitrag in den Amtsblättern nicht rein sachlich über die von der Landesregierung geplante Polizeireform zu berichten, sondern "reine Wahlpropaganda" zu betreiben und den politischen Gegner zu beschimpfen. Dies lässt Schlegel-Friedrich so nicht stehen: "Entgegen den Behauptungen der SPD ist der Artikel zur Polizeistrukturreform in den Amtsblättern Perl und Mettlach nicht im amtlichen Teil A erschienen, sondern im Teil B. Dies ist die Wochenzeitung der Gemeinden, für die alleine die Redaktion der Firma Graphikdesign Kiefer GmbH zuständig ist, auf die die Landrätin null Einfluss hat", heißt es in einer Erklärung der Landrätin.Eine Veröffentlichung "auf Anweisung" durch den Landkreis in den amtlichen Gemeindeblättern sei überhaupt nicht möglich. Verantwortlich seien hierfür ganz alleine die Bürgermeister Schmitt (SPD) und Wiemann (SPD). "Sie entscheiden, was veröffentlicht wird und was nicht", stellt Schlegel-Friedrich klar. Die SPD sollte nach ihrer Auffassung "lieber die Bürgermeister aus ihren eigenen Reihen in Mettlach und Perl befragen, warum sie einer Veröffentlichung in ihren Gemeindeblättern als einzige im Landkreis zugestimmt haben".
Schlegel-Friedrich weiter: "Wieso die beiden Volljuristen Rehlinger und Rausch einen solchen Unsinn in die Welt setzen, ist nur schwer nachvollziehbar und mehr als peinlich. Die Pressemitteilung ist nicht als amtliche Bekanntmachung, wie behauptet wird, erschienen. Über die Veröffentlichung entscheiden nur die Bürgermeister und die Redaktion der Gemeindeblätter, und das ist in beiden Fällen die Firma Graphikdesign Kiefer GmbH."
Als Trägerin eines öffentlichen Amtes sei sie wegen einer besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihr übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet, betont Schlegel-Friedrich und stellt klar: "Mir obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht, die ich zu keinem Zeitpunkt verletzt habe. Diese rufschädigenden Verleumdungen sind ehrverletzend und absolut unter der Gürtellinie." red