Landkreis informiert: Pflegebedürftige können Sozialhilfe beziehen

Hülzweiler. Wenn Menschen nicht mehr zu Hause leben beziehungsweise gepflegt werden können, ist manchmal eine Aufnahme in einem Alten- beziehungsweise Pflegeheim notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege in Einrichtungen - gewährt werden

Hülzweiler. Wenn Menschen nicht mehr zu Hause leben beziehungsweise gepflegt werden können, ist manchmal eine Aufnahme in einem Alten- beziehungsweise Pflegeheim notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege in Einrichtungen - gewährt werden. Mitarbeiter des Bereichs Sozialhilfe des Landkreises Saarlouis informieren über solche finanzielle Hilfeleistungen, über Ansprüche und Verpflichtungen, am Dienstag, 11. September, um 17 Uhr, im DRK-Gästehaus, Talstraße 2, in Hülzweiler. red

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