Landkreis fördert Ferien- und Freizeitarbeit

St. Wendel. Seit dem 1. Januar ist die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit in Kraft. Diese wurde vom Jugendhilfeausschuss erarbeitet und vom Kreistag beschlossen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Mit der Richtlinie reagiert der Kreistag auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, setzt gleichzeitig aber auch neue Schwerpunkte der Förderung

St. Wendel. Seit dem 1. Januar ist die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit in Kraft. Diese wurde vom Jugendhilfeausschuss erarbeitet und vom Kreistag beschlossen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.Mit der Richtlinie reagiert der Kreistag auf veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen, setzt gleichzeitig aber auch neue Schwerpunkte der Förderung. Dies gilt vor allem für den Bereich der Ferien- und Freizeitarbeit. So wurde der Tagessatz bei Kinder- und Jugendferienmaßnahmen auf vier Euro pro Tag und Person erhöht. Gleichzeitig wurde die Förderung von Maßnahmen beschlossen, für die zuvor keine Zuwendungen möglich waren, wie beispielsweise Orts- oder Stadtranderholungen oder Ferienfahrten mit nur einer Übernachtung.

Weitere Informationen erteilt das Jugendamt des Landkreises St. Wendel, Mommstraße 21 bis 31, Tel. (0 68 51) 8 01 51 02 oder 8 01 51 03. red

landkreis-st-wendel.de

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