Landgericht verhandelt über AfD-Listenaufstellung
Saarbrücken · (jos) Der vom St. Wendeler AfD-Kreisvorsitzenden Edgar Huber angekündigte Antrag auf eine einstweilige Verfügung wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung der AfD Saar für die Bundestagswahl (wir berichteten) ist am Mittwoch beim Landgericht Saarbrücken eingegangen. Der Antrag habe zum Ziel, die Aufstellung der Landesliste für die Bundestagswahl für ungültig zu erklären, teilte das Gericht jetzt mit. Vor der Zivilkammer des Landgerichts soll nun am kommenden Donnerstag, 1. Juni, 14.30 Uhr, über den Antrag mündlich verhandelt werden.
Huber kritisiert, dass an der Versammlung zur Listenaufstellung Anfang April in Sulzbach ein Delegierter mit französischem Pass teilgenommen habe. Dieser habe zwar nicht mit abgestimmt, sein Delegiertenstatus dabei verstoße aber gegen das Bundeswahlrecht.