Landgericht kippt einstweilige Verfügung gegen Oberstaatsanwalt

Saarbrücken. Es war eine Premiere in der Justizgeschichte des Saarlandes: Eine Zivilkammer des Landgerichts hatte im Mai Oberstaatsanwalt W. verboten, in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Saarlouis über den Angeklagten K. zu sagen, der Mann sei psychisch krank. Am Freitag hat das Gericht diese einstweilige Verfügung vom Mai aufgehoben

Saarbrücken. Es war eine Premiere in der Justizgeschichte des Saarlandes: Eine Zivilkammer des Landgerichts hatte im Mai Oberstaatsanwalt W. verboten, in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Saarlouis über den Angeklagten K. zu sagen, der Mann sei psychisch krank. Am Freitag hat das Gericht diese einstweilige Verfügung vom Mai aufgehoben.Dreh- und Angelpunkt des Falles war der Strafprozess gegen den früheren Linken-Politiker und heutigen Linken-Kritiker Gilbert K. vor dem Amtsgericht Saarlouis. Dort ging es um einen alltäglichen Disput zwischen Mieter und Vermieter, der aus dem Ruder gelaufen war. K. hatte eine Garage gemietet und dort Geld investiert. Als der Vermieter den Vertrag kündigte, wollte er das Geld erstattet haben. Als er es nicht bekam, drohte er damit, Anzeige zu erstatten. Nicht wegen des Geldes - sondern weil der Vermieter auf seinem Gelände illegal Müll deponiert habe. Damit, so der Amtsrichter, habe K. zwei Dinge miteinander verknüpft, die nichts miteinander zu tun haben. Das komme zwar bei solch alltäglichen Streitigkeiten regelmäßig vor - es sei aber trotzdem versuchte Nötigung. Und die sei strafbar, obwohl durch die Anzeige von K. ein mögliches Umweltdelikt aufgezeigt worden sei. Urteil des Amtsgerichts Ende Mai: K. muss wegen versuchter Nötigung 600 Euro Strafe zahlen.

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Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn".
Im Laufe dieses Verfahrens war auch die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgeworfen worden. Dabei hatte Oberstaatsanwalt Raimund W. erklärt, seiner Ansicht nach sei der Angeklagte K. "eventuell" psychisch krank und leide unter "Querulantenwahn".
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