Prüfung beim Bundesgerichtshof Yeboah-Mordprozess – Mutmaßlicher Skinhead-Chef bleibt in Haft
Saarlouis/Karlsruhe · Der erst im Juni dieses Jahres inhaftierte Peter St. bleibt hinter Gitter. Das soll eine Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden haben. Das berichtet der Spiegel.
Haftprüfung im Fall von Peter St., dem zumindest eine Mitschuld am Tod des Flüchtlings Samuel Yeboah in Saarlouis vor 32 Jahren gegeben wird: Dabei hat der Verdächtige eine Niederlage einstecken müssen.
Weiterhin Untersuchungshaft
Demnach habe Anwalt Wolfgang Stahl beantragt, dass sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Denn er habe mit dem Brandanschlag von 1991 auf ein Haus für Asylsuchende nichts zu tun. Zwar habe Peter St. damals eine rechtsextremistische Gesinnung gehabt und diese ausgelebt. Auch sei er Anführer in der überschaubaren Skinhead-Szene gewesen. Doch die Tat gehe nicht auf sein Konto.
Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel nun in seiner Online-Ausgabe berichtet, sieht dies die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe anders. So muss Peter St. weiterhin einsitzen. Der Grund: Es bestehe nach wie vor der dringende Verdacht der Beihilfe zum Mord an dem 26 Jahre alten Ghanaer und des versuchten Mordes an 20 weiteren Bewohnern.
Prozess vor dem Oberlandesgericht in Koblenz
Vor dem Oberlandesgericht in Koblenz läuft zurzeit der Prozess um den Brandanschlag auf ein Saarlouiser Asylbewerberheim, bei dem 1991 Samuel Yeboah aus Ghana ums Leben kam. Bereits an 24 Verhandlungstagen befassten sich die Richter damit, den Fall zu klären. Peter Werner S. steht vor Gericht. Ihm wird Mord vorgeworfen. Heiko S. soll sein Komplize gewesen sein. Er ist bislang auf freiem Fuß.
Peter St. war erst Anfang Juni dieses Jahres auf Antrag des Generalbundesanwalts inhaftiert worden. Ihn beschreiben die weiteren Verdächtigen als Rädelsführer. Als Oberskinhead habe er vor 32 Jahren den Ton angegeben und den wegen Mordes angeklagten Peter Werner S. zur Tat in der Nacht auf den 19. September 1991 angestiftet.