Wohnungseinbruch Immer mehr Fehlalarme im Saarland

Saarbrücken · Über Jahre stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche. Um sich vor Dieben zu schützen, schafften viele Bürger eine Alarmanlage an. Nun nimmt die Zahl angeblicher Fehlalarme in der Region zu.

 Die Politik fördert seit 2015 großzügig Alarmanlagen in Privathäusern. Führen mehr Anlagen jetzt zu mehr Fehlalarmen?

Die Politik fördert seit 2015 großzügig Alarmanlagen in Privathäusern. Führen mehr Anlagen jetzt zu mehr Fehlalarmen?

Foto: iStockphoto/ Getty Images/Animaflora

Mitten in der Nacht bekommt Lutz Meyer (Name geändert) eine SMS. Der Ingenieur aus Saarbrücken befindet sich auf einer Dienstreise. Nach einem Einbruch hat er für seine Wohnung eine Alarm­anlage angeschafft. Nun schreckt sie ihn aus der Entfernung auf. Meyer ruft die Polizei.

Beamte fahren zu seinem Haus. Alles in Ordnung. Die Polizei habe vorbildlich gehandelt, sagt Meyer. Zwei Wochen später erhält er einen Gebührenbescheid. Er soll rund 80 Euro für den Polizeieinsatz zahlen. Wegen eines angeblichen Fehlalarms.

Im Saarland steigt die Zahl solcher Gebührenbescheide seit Jahren an. Das zeigt eine Auswertung des Innenministeriums zu Fehlalarmen durch Überfall- oder Alarmmeldeanlagen. 2018 verschickten die Behörden insgesamt 3160 Bescheide, 2015 waren es 2319.

Die Bescheide gehen an Bürger wie Meyer, die ihr Zuhause schützen möchten, zudem an Unternehmen wie Banken. Nach Angaben des Innenministeriums erreichen viele Alarme in Privathäusern die Polizei auch über Sicherheitsdienste. Dann werden die Firmen bei Fehlalarmen zur Kasse gebeten.

Bei „ungerechtfertigter Alarmierung der Polizei“ fällt eine Grundgebühr von 29 Euro an. Die Einsatzminute eines erfahrenen Beamten kostet 98 Cent an, der Kilometer bei der Fahrt zum Einsatzort jeweils 36 Cent. Bei Kommissaranwärtern beträgt die Gebühr pro Minute nur 45 Cent. So steht es in der Saarländischen Polizeikostenverordnung. Das Land stützt sich auf zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis von 1986 und 1990.

Im vergangenen Jahr summierten sich die Gebühren aufgrund von Fehlalarmen auf 323 203 Euro. Das macht im Durchschnitt also 102 Euro je Polizeieinsatz. Sind das die Nebenkosten erfolgreicher Präventionsarbeit?

Seit Jahren ermuntert der Staat seine Bürger, die eigenen vier Wände besser zu schützen. Als das Innenministerium im April die Einbruchszahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorstellte, blieben diese Bemühungen nicht unerwähnt.

2018 verzeichnete die Polizei insgesamt 1716 Wohnungseinbrüche. Erstmals seit 20 Jahren habe es mehr Einbruchsversuche als vollendete Delikte gegeben, betonte das Ministerium. „Dies zeigt die gute präventive Arbeit, die unsere Polizei in vielen Beratungsgesprächen und Vorträgen zum Schutz vor Wohnungseinbruchsdiebstählen leistet“, erklärte Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Um Einbrüchen vorzubeugen, engagiert sich die Kriminalpolizei als Freund und Helfer. Sie kommt auf Wunsch vorbei, zeigt Bürgern die Schwachstellen ihrer Häuser oder Wohnungen. „Die Beamten gehen mit der Brille des Täters an ein Haus heran“, erklärt Gerald Stock vom Landeskriminalamt.

Die „Kriminalpolizeiliche Beratung“ ist kostenlos. Sie umfasst, so ist nachzulesen, auch eine „Beratung zu Schutzmodellen und Produkten“. Fenster, Türen, Alarmanlagen – zum Schutz vor Langfingern gibt es viele Optionen. Die Stiftung Warentest rät zu einer „Mischung aus Abschre­ckung und Sicherung“.

Bei der Finanzierung hilft die öffentliche Hand, nachdem die Zahl der Wohnungseinbrüche bis 2015 kontinuierlich anstieg. Die staatliche Förderbank KfW bietet seit vier Jahren zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Einbau von Alarmanlagen und anderer Sicherheitstechnik. Der Markt für Einbruchmeldetechnik wächst seitdem. 2018 schätzte der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik die Umsätze auf 863 Millionen Euro, 122 Millionen Euro mehr als 2015.

Die vielen Gebührenbescheide für Fehlalarme könnten ein unerfreulicher Effekt der Hilfen und Anreize sein, in die eigene Sicherheit zu investieren. Aus dem Innenministerium heißt es, möglicherweise bestehe ein Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Fehlalarme und einer gestiegenen Anzahl von Alarmanlagen. Aber: „Konkrete Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor.“

Müssten die Fehlalarme in der Erfolgsbilanz der Behörden berücksichtigt werden? Als möglicher Fehler im Sicherheitssystem? Anders als Einbruchsversuche fließen die Fehlalarme nicht in die Kriminalstatistik ein. Einerseits erscheint das konsequent. Schließlich gibt es für die Polizei keine Anhaltspunkte für eine Straftat. Andererseits fragen sich Betroffene wie Lutz Meyer: Sagt ein Kratzer an der Tür mehr aus als das Alarmsignal moderner Sicherheitstechnik?

Wenn ein Alarm auflaufe, rücke die Schutzpolizei aus und überprüfe, ob ein Einbruch oder ein Versuch stattgefunden habe, sagt Helge Stoll, der Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Dabei zählt laut Stoll der Augenschein. Entdeckt die Streife dabei Spuren, kommt die Allgemeinheit für die Ermittlungen auf. Finden die Polizisten keine Anhaltspunkte für einen Einbruch, gehen sie von einem Fehlalarm aus. Dann werde in der Regel auch die Kripo nicht eingeschaltet, so Stoll. Der Einsatz kostet Geld. So wie bei Lutz Meyer.

Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, für die Wohnungseinbrüche in fünf Großstädten untersucht wurden, ergab 2016, dass die Spurensuche der Polizei in 60 Prozent der Fälle erfolgreich verlief. Um den Gebühren für einen Fehlalarm zu entgehen, hätte Lutz Meyer mehr finden müssen als die Profis. Er hätte nachweisen müssen, dass jemand bei ihm einsteigen wollte. Diese Beweislast ergibt sich für die Behörden aus einer Reihe von Gerichtsurteilen.

 Fehlalarme_durch_Alarmanlagen

Fehlalarme_durch_Alarmanlagen

Foto: SZ/Steffen, Michael

In Nordrhein-Westfalen müssen private Hausbesitzer seit 2016 keine Gebühren mehr zahlen, wenn die Technik einen Fehlalarm auslöst. Dort stufte das Innenministerium es als „kontraproduktiv“ ein, die Bürger weiter zur Kasse zu bitten. Sollte auch das Saarland eine Abschaffung der Gebühren erwägen? „Das wäre durchaus anzudenken“, zeigt sich Helge Stoll vom BDK offen für eine Debatte. Das saarländische Innenministerium habe diese Thematik bisher nicht tiefergehend diskutiert, erklärt eine Sprecherin von Minister Bouillon. Lutz Meyer aus Saarbrücken legte gegen die Gebühren schnell Widerspruch ein. Ohne Erfolg.

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