Umstrittener Passus Jetzt doch Windkraft im Staatswald? Saar-Regierung prüft Änderung des Waldgesetzes

Saarbrücken · Seit 2017 sind Windkraftanlagen im historisch alten Staatswald grundsätzlich verboten. Lässt sich das Verbot halten? Das Land prüft dies nun.

 Die Landesregierung will prüfen, ob künftig weitere Windkraftanlagen im historisch alten Staatswald zulässig sein könnten.

Die Landesregierung will prüfen, ob künftig weitere Windkraftanlagen im historisch alten Staatswald zulässig sein könnten.

Foto: picture alliance / dpa/Armin Weigel

Die Landesregierung plant vorerst keine Lockerung des Windkraft-Verbots im historisch alten Staatswald. „Derzeit“ sei eine Änderung des Landeswaldgesetzes mit dem Ziel, die Privilegierung des historisch alten Walds abzuschaffen, „nicht vorgesehen“, teilte die Landesregierung auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten mit. Im Frühjahr hatte der Saarbrücker Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) eine solche Änderung gefordert, um mehr Windkraftanlagen im Wald aufstellen zu können.