Neue Einschränkungen Wer muss in der Corona-Krise im Saarland schließen?

Saarbrücken · Um das Coronavirus zu bekämpfen, haben der Bund und die Länder weitreichende Schließungen und Verbote beschlossen. Wer ab Mittwoch im Saarland nicht mehr öffnen darf.

Wer muss in der Corona-Krise im Saarland schließen?
Foto: BeckerBredel

„Es sind Maßnahmen, die derzeit notwendig sind und die keinen Aufschub dulden“, sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU), nachdem sich die Länderchefs und die Bundesregierung auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt hatten. Gelten sollen die neuen Vorgaben ab Mittwoch, null Uhr.

Bereits in den vergangenen Tagen hatte das Kabinett in Saarbrücken umfangreiche Schließungen und Einschränkungen im Alltag beschlossen, deshalb klingt vieles nicht neu – doch die Liste ist deutlich länger geworden. Worauf haben sich der Bund und die Länder geeinigt? Wir geben einen Überblick.

Vorübergehend geschlossen werden:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks,
  • Freizeitangebote (drinnen und draußen), Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Bordelle
  • Sportanlagen (privat und öffentlich), Sportheime, Schwimm- und Spaßbäder, Fitness-Studios
  • Outlet-Center und Spezialmärkte
  • Ladengeschäfte/Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittel, Getränke, Bau- und Gartenmärkte, Apotheken und Drogerien)
  • Spielplätze

Verboten werden:

  • Treffen in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Kurse in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige Angebote in Bildungseinrichtungen (öffentlich und privat)
  • Busreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und in anderen Gotteshäusern

Eingeschränkt werden:

  • Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen und Wohneinrichtungen nach dem SGB IX, das Menschen mit Behinderung betrifft. In Hospizen sollen den Trägern dagegen Ausnahmen erlaubt sein.
  • Der Hochschulbetrieb an Saar-Uni, HTW, der Hochschule für Bildende Künste Saar (HBK) und an der Hochschule für Musik (HfM) wird bis zum 24. April ausgesetzt.

Auflagen gibt es für:

  • Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, die Risiken auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus minimieren sollen – etwa durch eine Abstandsregelung für Tische
  • Übernachtungsangebote sollen nicht mehr touristischen Zwecken dienen
  • Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6 Uhr öffnen und spätestens um 18 Uhr schließen

Trotz aller Einschränkungen sollen eine Reihe von Geschäften und Betrieben geöffnet bleiben:

  • Supermärkte und Lebensmittelläden
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Friseure
  • Zeitungskioske
  • Baumärkte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Großmärkte
  • Restaurants und Speisegaststätte (nur von 6 bis 18 Uhr)
  • Lieferdienste
  • Handwerksbetriebe und Dienstleister

Im Handel werden die Öffnungszeiten werktags auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr ausgeweitet werden, auch an Sonn- und Feiertagen wird das Einkaufen von 10 bis 15 Uhr möglich sein.

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