Kommentar Was in der AfD nicht erlaubt ist – und was man alles darf

Wir wissen jetzt, was man in der AfD alles nicht darf. Gegen die Satzung verstoßen, Delegiertenwahlen manipulieren, Kritiker disziplinieren, Prozesskosten Dritter übernehmen. Das sollten eigentlich Selbstverständlichkeiten sein.

 Daniel Kirch

Daniel Kirch

Foto: SZ/Robby Lorenz

Ob der Landesvorstand sich schuldig gemacht hat, sollen jetzt halt mal die Juristen in den Schiedsgerichten unter sich ausmachen.

Viel interessanter ist aber, was in der AfD weiterhin alles kein Problem darstellt: Man darf sich zum Beispiel darüber beklagen, dass Adolf Hitler immer „als das absolut Böse“ dargestellt wird, wie es Björn Höcke einmal getan hat. Man darf auch trotz zahlreicher biografischer Bezüge zur Neonazi-Szene im AfD-Bundesvorstand sitzen und eine Landtagsfraktion führen wie Andreas Kalbitz. Und man darf Typen wie Höcke und Kalbitz gut finden, wie es auch Funktionäre beider Lager in der saarländischen AfD tun.

Solange die internen Gegner des AfD-Landesvorstandes nicht mit der gleichen Energie gegen Rechtsextremisten in der eigenen Partei kämpfen wie gegen Satzungsverstöße ihrer Feinde im eigenen Landesverband, sind sie nicht die besseren Demokraten.

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